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  • ab 30.07.2015 (aktuelle Fassung)

§ 134 LWG - Änderung der Landesverordnung über den Nachweis der Fachkunde zur Erstellung von Plänen und Unterlagen im Bereich der Wasserwirtschaft

Bibliographie

Titel
Landeswassergesetz (LWG)
Amtliche Abkürzung
LWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
75-50

Die Landesverordnung über den Nachweis der Fachkunde zur Erstellung von Plänen und Unterlagen im Bereich der Wasserwirtschaft vom 11. März 2005 (GVBl. S. 88), zuletzt geändert durch § 53 des Gesetzes vom 9. März 2011 (GVBl. S. 47), BS 75-50-3, wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    § 1 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      In Absatz 1 Satz 1 wird die Verweisung "§ 110 Abs. 2 Satz 2" durch die Verweisung "§ 103 Abs. 1 Satz 3" ersetzt.

    2. b)

      In Absatz 1 Satz 2 wird die Verweisung "§ 110 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 und Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 1" durch die Verweisung "§ 103 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 2 und Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2" ersetzt.

    3. c)

      In Absatz 2 wird die Verweisung "§ 110 Abs. 2 bis 4" durch die Verweisung "§ 103 Abs. 1 bis 3" ersetzt.

  2. 2.

    In § 2 Abs. 2 Satz 2 wird die Verweisung "§ 110 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1" durch die Verweisung "§ 103 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1" ersetzt.

  3. 3.

    § 3 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      In Absatz 1 Satz 1 wird die Verweisung "§ 110 Abs. 2 Satz 3" durch die Verweisung "§ 103 Abs. 1 Satz 6" ersetzt.

    2. b)

      In Absatz 2 wird die Verweisung "§ 110 Abs. 2 Satz 2" durch die Verweisung "§ 103 Abs. 1 Satz 3", die Verweisung "§ 110 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2" durch die Verweisung "§ 103 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2" und die Verweisung "§ 110 Abs. 3 Satz 2" durch die Verweisung "§ 103 Abs. 2 Satz 2 und 3" ersetzt.

  4. 4.

    In § 5 Abs. 1 wird die Verweisung "§ 110 Abs. 2 Satz 1 und 2" durch die Verweisung "§ 103 Abs. 1 Satz 2 bis 5" ersetzt.