§ 134 LWG - Änderung der Landesverordnung über den Nachweis der Fachkunde zur Erstellung von Plänen und Unterlagen im Bereich der Wasserwirtschaft
Bibliographie
- Titel
- Landeswassergesetz (LWG)
- Amtliche Abkürzung
- LWG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 75-50
Die Landesverordnung über den Nachweis der Fachkunde zur Erstellung von Plänen und Unterlagen im Bereich der Wasserwirtschaft vom 11. März 2005 (GVBl. S. 88), zuletzt geändert durch § 53 des Gesetzes vom 9. März 2011 (GVBl. S. 47), BS 75-50-3, wird wie folgt geändert:
- 1.
§ 1 wird wie folgt geändert:
- a)
In Absatz 1 Satz 1 wird die Verweisung "§ 110 Abs. 2 Satz 2" durch die Verweisung "§ 103 Abs. 1 Satz 3" ersetzt.
- b)
In Absatz 1 Satz 2 wird die Verweisung "§ 110 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 und Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 1" durch die Verweisung "§ 103 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 2 und Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2" ersetzt.
- c)
In Absatz 2 wird die Verweisung "§ 110 Abs. 2 bis 4" durch die Verweisung "§ 103 Abs. 1 bis 3" ersetzt.
- 2.
In § 2 Abs. 2 Satz 2 wird die Verweisung "§ 110 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1" durch die Verweisung "§ 103 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1" ersetzt.
- 3.
§ 3 wird wie folgt geändert:
- a)
In Absatz 1 Satz 1 wird die Verweisung "§ 110 Abs. 2 Satz 3" durch die Verweisung "§ 103 Abs. 1 Satz 6" ersetzt.
- b)
In Absatz 2 wird die Verweisung "§ 110 Abs. 2 Satz 2" durch die Verweisung "§ 103 Abs. 1 Satz 3", die Verweisung "§ 110 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2" durch die Verweisung "§ 103 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2" und die Verweisung "§ 110 Abs. 3 Satz 2" durch die Verweisung "§ 103 Abs. 2 Satz 2 und 3" ersetzt.
- 4.
In § 5 Abs. 1 wird die Verweisung "§ 110 Abs. 2 Satz 1 und 2" durch die Verweisung "§ 103 Abs. 1 Satz 2 bis 5" ersetzt.