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§ 95 BayLTGeschO - Sitzungen und Sitzungsfolgen

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag (BayLTGeschO)
Amtliche Abkürzung
BayLTGeschO
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
1100-3-I

1Mehrtägige Sitzungen werden in der Regel zu Sitzungsfolgen zusammengefasst. 2Unter den Worten "nächste Sitzung", "nächste Tagesordnung", "nächste Vollversammlung" ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, der erste Tag der nächsten Sitzungsfolge bzw. der Tag der nächsten eintägigen Plenarsitzung zu verstehen.