Versionsverlauf

§ 116 ThürWG - Ausgleichsverfahren

Bibliographie

Titel
Thüringer Wassergesetz (ThürWG)
Amtliche Abkürzung
ThürWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
52-1

Für das Verfahren zum Ausgleich von Rechten und Befugnissen (§ 24) gilt § 115 Abs. 2 Nr. 2 entsprechend. Die Kosten sind auf die Beteiligten nach billigem Ermessen zu verteilen.