§ 107 SBG - Unabhängigkeit der Mitglieder
Bibliographie
- Titel
- Saarländisches Beamtengesetz (SBG)
- Amtliche Abkürzung
- SBG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Saarland
- Gliederungs-Nr.
- 2030-1
Die Mitglieder des Landespersonalausschusses sind nicht an Weisungen gebunden und nur dem Gesetz unterworfen. Sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht dienstlich gemaßregelt oder benachteiligt oder bevorzugt werden.