§ 4a ThürHhG 2022 - Entnahme aus dem Thüringer Pensionsfonds
Bibliographie
- Titel
- Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Thüringer Haushaltsgesetz 2022 - ThürHhG 2022 -)
- Amtliche Abkürzung
- ThürHhG 2022
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- Neue FN 2022
Aus dem Sondervermögen "Thüringer Pensionsfonds" können die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 im Sondervermögen verfügbaren Mittel dem Landeshaushalt zugeführt werden. Die entnommenen Mittel dienen zur Deckung der Versorgungsaufwendungen.