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  • ab 01.01.2022 (aktuelle Fassung)

§ 4a ThürHhG 2022 - Entnahme aus dem Thüringer Pensionsfonds

Bibliographie

Titel
Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Thüringer Haushaltsgesetz 2022 - ThürHhG 2022 -)
Amtliche Abkürzung
ThürHhG 2022
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
Neue FN 2022

Aus dem Sondervermögen "Thüringer Pensionsfonds" können die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 im Sondervermögen verfügbaren Mittel dem Landeshaushalt zugeführt werden. Die entnommenen Mittel dienen zur Deckung der Versorgungsaufwendungen.