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§ 1 KiStRG - Geltungsbereich

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Erhebung von Steuern durch Kirchen, andere Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften (Kirchensteuerrahmengesetz - KiStRG -)
Amtliche Abkürzung
KiStRG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
62100010000000

Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten im Land Niedersachsen für die Landeskirchen, Diözesen und anderen Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, sowie für ihre Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände. Für Weltanschauungsgemeinschaften im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, gelten die nachfolgenden Regelungen mit Ausnahme des § 11 Abs. 1 bis 5 entsprechend.