Art. 13 BayBGG - Verständlichkeit
Bibliographie
- Titel
- Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG)
- Amtliche Abkürzung
- BayBGG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 805-9-A
Träger öffentlicher Gewalt sollen Informationen zunehmend in besonders leicht verständlicher Sprache bereitstellen. Sie sollen besonders leicht verständliche Sprache im Rahmen der Verhältnismäßigkeit stärker einsetzen. Außerdem sollen sie ihre oder allgemein verfügbare Fähigkeiten auf- und ausbauen, Texte in besonders leicht verständlicher Sprache zu verfassen. Sprache ist besonders leicht verständlich, wenn sie sich an dafür eingeführte Standards hält.