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Anlage 2 LbVAnlage 2
(zu § 44)

Bibliographie

Titel
[keine Angabe]
Amtliche Abkürzung
LbV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
2030-2-1-2-F
Höherer Dienst
Besondere Fachrichtungen im höheren Dienst
(ohne Schulen und Hochschulen)
Berufe bzw. Berufsabschlussbezeichnungen
- Sonderregelungen nach § 44 Abs. 3 Satz 4 in Klammern -
1.Ärztlicher Dienst
- ohne Gesundheitsämter, Regierungen und Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Gesundheit
Arzt
(Die Dauer der hauptberuflichen Tätigkeit beträgt in jedem Fall drei Jahre. Auf die Dauer der hauptberuflichen Tätigkeit nach § 44 Abs. 2 Nr. 2 werden Zeiten einer Tätigkeit als Medizinalassistent angerechnet. Für die hauptberufliche Tätigkeit rechnet die Zeit nach der Approbation oder nach der Erteilung der Erlaubnis nach § 10 BÄO außer im Fall des § 10 Abs. 5 BÄO.)
2.Dienst als BiologeDiplom-Biologe Univ
3.Dienst als Chemiker
- auch in den Fachrichtungen Physikalische Chemie, Bio- und Geochemie
Diplom-Chemiker Univ.
Diplom-lngenieur Univ.
- Studiengang Chemie-lngenieurwesen -
4.Gartenbaulicher Dienst
- ohne Geschäftsbereich Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Diplom-Agraringenieur Univ.
- Studiengang Gartenbauwissenschaften-
5.Dienst als LebensmittelchemikerStaatlich geprüfter Lebensmittelchemiker
(Die zusätzlich vorgeschriebene Ausbildung rechnet als hauptberufliche Tätigkeit.)
6.Dienst als MathematikerDiplom-Mathematiker Univ.
Diplom-lnformatiker Univ
7.Pharmazeutischer DienstApotheker
8.Dienst als Physiker
- auch in der Fachrichtung Geophysik und Biophysik
Diplom-Physiker Univ
9.Dienst als PsychologeDiplom-Psychologe Univ
10.Dienst als GeologeDiplom-Geologe Univ
11.Dienst in der Landesentwicklung, im Umweltschutz und in der Umweltgestaltung in fachspezifischen Aufgaben Diplom-lngenieur Univ.
- Studiengang Landespflege -
Diplom-Geograf Univ.
Diplom-Agraringenieur Univ
12.WirtschaftsverwaltungsdienstDiplom-Ökonom Univ.Diplom-Kaufmann Univ
a) im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wirtschaft, Verkehr und TechnologieDiplom-Volkswirt Univ.
Diplom-Wirtschaftsingenieur Univ
b) in den übrigen Verwaltungen nur in Bereichen mit fachspezifischen Aufgaben
13.Dienst bei den Museen und Sammlungen, beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege sowie in der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und SeenÄgyptologe
Altertumskundler
Amerikanistiker
Archäologe
Ethnologe
Historiker
Indologe
Kulturwissenschaftle
Kunsthistoriker
Musikwissenschaftler
Prähistoriker
Sinologe
Theaterwissenschaftler und Volkskundler
(jeweils mit abgeschlossener Doktorprüfung)
Diplom-Biologe Univ.
Diplom-Chemiker Univ.
Diplom-Geologe Univ.
Diplom-Geophysiker Univ.
Diplom-lngenieur Univ.
- Studiengang Architektur, Bergbau, Elektrotechnik, Maschinenbau, Technische Physik -
Diplom-Mineraloge
Diplom-Physiker
(Auf die hauptberufliche Tätigkeit nach § 44 Abs. 2 Nr. 2 kann angerechnet werden eine Tätigkeit als
1. Volontär an öffentlichen Museen und Sammlungen sowie beim Landesamt
2. Wissenschaftlicher Assistent oder Hochschulassistent an einer wissenschaftlichen Hochschule sowie als Akademischer Rat oder Akademischer Oberrat im Beamtenverhältnis auf Zeit,
3. Stipendiat der Deutschen Forschungsgemeinschaft oder anderer wissenschaftlicher Organisationen
14.Dienst im Bereich der InformationstechnikenDiplom-Kaufmann Univ.
- Studienrichtung Betriebswirtschaftslehre -
Diplom-lnformatiker Univ.
Diplom-Mathematiker Univ.
Diplom-Statistiker Univ
15.Technischer Dienst im Bereich der InformationstechnikenDiplom-Mathematiker Univ.
Diplom-Informatiker Univ.
Diplom-lngenieur Univ.
- Studiengang Elektrotechnik, Schwerpunkt Nachrichtentechnik -
16.Dienst als StatistikerDiplom-Statistiker Univ