Hamburgisches Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid

Bibliographie

Titel
Hamburgisches Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid
Redaktionelle Abkürzung
VolksbegG,HH
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
100-2

Vom 20. Juni 1996 (HmbGVBl S. 136)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Juni 2002 (HmbGVBl S. 88)

Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Allgemeines
Anwendungsbereich1
Zweiter Abschnitt
Volksinitiative
Gegenstände einer Volksinitiative2
Anzeige3
Unterschriftslisten4
Zustandekommen einer Volksinitiative5
Dritter Abschnitt
Volksbegehren
Durchführung des Volksbegehrens6
Öffentliche Bekanntmachung7
Rücknahme der Volksinitiative8
Eintragung9
Eintragungslisten10
Eintragungsberechtigung11
Inhalt der Eintragung12
Briefeintragung13
Ungültige Eintragungen14
Abschluss der Eintragungslisten15
Zustandekommen des Volksbegehrens16
Anwendung des Bürgerschaftswahlrechts17
Vierter Abschnitt
Volksentscheid
Durchführung des Volksentscheids18
Bekanntmachung des Volksentscheids19
Rücknahme des Volksbegehrens19a
Stimmrecht20
Stimmzettel21
Stimmabgabe22
Ergebnis des Volksentscheids23
Ausfertigung und Verkündung24
Anwendung des Bürgerschaftswahlrechts25
Fünfter Abschnitt
Anrufung des Hamburgischen Verfassungsgerichts
Anrufung durch Senat oder Bürgerschaft26
Anrufung gegen Entscheidungen von Senat und Bürgerschaft27
Ruhen von Volksbegehren und Volksentscheid28
Sechster Abschnitt
Schlussbestimmungen
Datenverarbeitung29
Rechenschaftslegung30
Kostenerstattung30a
Durchführung31