§ 14 IfSG - Auswahl der über Sentinel-Erhebungen zu überwachenden Krankheiten

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
Amtliche Abkürzung
IfSG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2126-13

Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung legt im Benehmen mit den jeweils zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörden fest, welche Krankheiten und Krankheitserreger durch Erhebungen nach § 13 überwacht werden. Die obersten Landesgesundheitsbehörden können zusätzliche Sentinel-Erhebungen durchführen.