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IfSG - Infektionsschutzgesetz
§§ 44 - 53a, 9. Abschnitt - Tätigkeiten mit Krankheitserregern
§§ 44 - 53a, 9. Abschnitt - Tätigkeiten mit Krankheitserregern
§ 44 IfSG, Erlaubnispflicht für Tätigkeiten mit Krankheitserregern
§ 45 IfSG, Ausnahmen
§ 46 IfSG, Tätigkeit unter Aufsicht
§ 47 IfSG, Versagungsgründe, Voraussetzungen für die Erlaubnis
§ 48 IfSG, Rücknahme und Widerruf
§ 49 IfSG, Anzeigepflichten
§ 50 IfSG, Veränderungsanzeige
§ 50a IfSG, Laborcontainment und Ausrottung des Poliovirus; Verordnungsermächtigung
§ 51 IfSG, Aufsicht
§ 52 IfSG, Abgabe
§ 53 IfSG, Anforderungen an Räume und Einrichtungen, Gefahrenvorsorge
§ 53a IfSG, Verfahren über eine einheitliche Stelle, Entscheidungsfrist