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§ 24 LBG - Allgemeine Laufbahnerfordernisse für den gehobenen Dienst

Bibliographie

Titel
Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz (LBG)
Amtliche Abkürzung
LBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
2030-1

Für die Laufbahnen des gehobenen Dienstes sind zu fordern

  1. 1.
    der erfolgreiche Besuch einer Mittelschule oder der Nachweis eines entsprechenden Bildungsstandes,
  2. 2.
    ein Vorbereitungsdienst von mindestens drei Jahren; bei Bewerbern mit dem Reifezeugnis einer höheren Lehranstalt oder dem Nachweis eines entsprechenden Bildungsstandes beträgt die Dauer des Vorbereitungsdienstes mindestens zwei Jahre,
  3. 3.
    die Ablegung der Prüfung für den gehobenen Dienst.