§ 24 LBG - Allgemeine Laufbahnerfordernisse für den gehobenen Dienst
Bibliographie
- Titel
- Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz (LBG)
- Amtliche Abkürzung
- LBG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 2030-1
Für die Laufbahnen des gehobenen Dienstes sind zu fordern
- 1.der erfolgreiche Besuch einer Mittelschule oder der Nachweis eines entsprechenden Bildungsstandes,
- 2.ein Vorbereitungsdienst von mindestens drei Jahren; bei Bewerbern mit dem Reifezeugnis einer höheren Lehranstalt oder dem Nachweis eines entsprechenden Bildungsstandes beträgt die Dauer des Vorbereitungsdienstes mindestens zwei Jahre,
- 3.die Ablegung der Prüfung für den gehobenen Dienst.