Anlage 2 BWG - Liste "UVP-pflichtiger Vorhaben"
Anlage 2 (zu § 16h Abs. 2)
Bibliographie
- Titel
- Berliner Wassergesetz (BWG)
- Amtliche Abkürzung
- BWG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Berlin
- Gliederungs-Nr.
- 753-1
Nachstehende Vorhaben unterliegen nach § 16h Abs. 2 einer Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung:
Legende:
Nr.: | = | Nummer des Vorhabens (unter Bezugnahme auf Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung |
---|---|---|
Vorhaben | = | Art des Vorhabens mit gegebenenfalls Größen- oder Leistungswerten nach § 16h Abs. 2 |
X in Spalte "Art der UVP" | = | Vorhaben ist UVP-pflichtig |
A in Spalte "Art der UVP" | = | Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls |
S in Spalte "Art der UVP" | = | Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls |
Nr. | Vorhaben | Art der UVP | |
---|---|---|---|
13 | Wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers | ||
13.1 | Errichtung und Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage, die | ||
13.1.1 | für organisch belastetes Abwasser von 9.000 kg/d oder mehr biochemischen Sauerstoffbedarfs in fünf Tagen (roh) oder für anorganisch belastetes Abwasser von 4.500 cbm oder mehr Abwasser in zwei Stunden (ausgenommen Kühlwasser) ausgelegt ist | X | |
13.1.2 | für organisch belastetes Abwasser von 600 bis 9.000 biochemischen Sauerstoffbedarfs in fünf Tagen (roh) oder für anorganisch belastetes Abwasser von 900 bis zu 4.500 cbm in zwei Stunden (ausgenommen Kühlwasser) ausgelegt ist | A | |
13.1.3 | für organisch belastetes Abwasser von 120 bis 600 kg/d biochemischen Sauerstoffbedarfs in fünf Tagen (roh) oder für anorganisch belastetes Abwasser von 10 bis 900 cbm in zwei Stunden (ausgenommen Kühlwasser) ausgelegt ist | S | |
13.2 | Intensive Fischzucht mit Einbringen oder Einleiten von Stoffen in oberirdische Gewässer | ||
13.2.1 | von mehr als 1.000 t Fischertrag pro Jahr | X | |
13.2.2 | von 100 t bis einschließlich 1.000 t Fischertrag pro Jahr | A | |
13.3 | Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser oder Einleiten von Oberflächenwasser zum Zwecke der Grundwasseranreichung, jeweils mit einem jährlichen Volumen von | ||
13.3.1 | 10 Mio. cbm oder mehr Wasser | X | |
13.3.2 | 100.000 cbm bis weniger als 10 Mio. cbm Wasser | A | |
13.3.3 | weniger als 100.000 cbm Wasser, wenn durch die Gewässerbenutzung erhebliche nachteilige Auswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme zu erwarten sind | S | |
13.4 | Tiefbohrung zum Zwecke der Wasserversorgung | S | |
13.5 | Wasserwirtschaftliches Projekt in der Landwirtschaft, einschließlich Bodenbewässerung oder Bodenentwässerung | ||
13.5.1 | sofern es sich um eine Gewässerbenutzung handelt | entspricht Nr. 13.3 | |
13.5.2 | sofern es sich um einen Gewässerausbau handelt | entspricht Nr. 13.16 | |
13.6 | Bau eines Stauwerkes oder einer sonstigen Anlage zur Zurückhaltung oder dauerhaften Speicherung von Wasser, wobei | ||
13.6.1 | 10 Mio. cbm oder mehr Wasser zurückgehalten oder gespeichert werden | X | |
13.6.2 | weniger als 10 Mio. cbm Wasser zurückgehalten oder gespeichert werden | A | |
13.7 | Umleitung von Wasser aus einem Flusseinzugsgebiet in ein anderes, ausgenommen Transport von Trinkwasser in Rohrleitungsanlagen, in einem Volumen von | ||
13.7.1 | - | 100 Mio. cbm oder mehr Wasser pro Jahr, wenn durch die Umleitung Wassermangel verhindert werden soll, oder | X |
- | 5 % oder mehr Durchfluss, wenn der Langjährige durchschnittliche Wasserdurchfluss des Flusseinzugsgebietes, dem Wasser entnommen wird, 2.000 cbm übersteigt | X | |
13.8 | Flusskanalisierungs- und Stromkorrekturarbeiten | A | |
13.9 | Bau eines Hafens für die Binnenschifffahrt, wenn der Hafen für Schiffe mit | ||
13.9.1 | mehr als 1.350 t zugänglich ist | X | |
13.9.2 | 1.350 t oder weniger zugänglich ist | A | |
13.12 | Bau eines sonstigen Hafens, einschließlich Fischerei- oder Yachthafens, oder einer infrastrukturellen Hafenanlage | A | |
13.13 | Bau eines Deiches oder Dammes, der den Hochwasserabfluss beeinflusst | A | |
13.14 | Bau einer Wasserkraftanlage | A | |
13.15 | Baggerung in Flüssen oder Seen zur Gewinnung von Mineralien | A | |
13.16 | Sonstige Ausbaumaßnahmen | A |