§ 81 HRG - Verträge mit den Kirchen
Bibliographie
- Titel
- Hochschulrahmengesetz (HRG)
- Amtliche Abkürzung
- HRG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 2211-3
Die Verträge mit den Kirchen werden durch dieses Gesetz nicht berührt.
Die Verträge mit den Kirchen werden durch dieses Gesetz nicht berührt.