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  • ab 01.09.2009 (aktuelle Fassung)

§ 169 FamFG - Abstammungssachen

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
Amtliche Abkürzung
FamFG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
315-24

Abstammungssachen sind Verfahren

  1. 1.

    auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses, insbesondere der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer Anerkennung der Vaterschaft,

  2. 2.

    auf Ersetzung der Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung und Anordnung der Duldung einer Probeentnahme,

  3. 3.

    auf Einsicht in ein Abstammungsgutachten oder Aushändigung einer Abschrift oder

  4. 4.

    auf Anfechtung der Vaterschaft.