§ 91 ThürKO - Landkreisgebiet
Bibliographie
- Titel
- Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -)
- Amtliche Abkürzung
- ThürKO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- 2020-4
Das Gebiet der Landkreise setzt sich aus den ihnen zugehörenden Gemeinden und gemeindefreien Gebieten zusammen. Ihr Gebiet bildet zugleich den Bereich der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde (Landratsamt).