§ 36 GewStDV 1991 - Anwendungszeitraum

Bibliographie

Titel
Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung 1991 (GewStDV 1991)
Amtliche Abkürzung
GewStDV 1991
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
611-5-1

(1) Die vorstehende Fassung dieser Verordnung ist, soweit in dem folgenden Absatz nichts anderes bestimmt ist, erstmals für den Erhebungszeitraum 1997 anzuwenden.

(2) § 34 ist erstmals für den Erhebungszeitraum 1996 anzuwenden.