§ 36 GewStDV 1991 - Anwendungszeitraum
Bibliographie
- Titel
- Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung 1991 (GewStDV 1991)
- Amtliche Abkürzung
- GewStDV 1991
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 611-5-1
Die vorstehende Fassung dieser Verordnung ist vorbehaltlich des Satzes 2 erstmals für den Erhebungszeitraum 1994 anzuwenden. § 25 Abs. 1 Nr. 1 ist erstmals für die Abgabe von Gewerbesteuererklärungen für den Erhebungszeitraum 1993 anzuwenden.