§ 36 GewStDV 1991 - Anwendungszeitraum

Bibliographie

Titel
Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung 1991 (GewStDV 1991)
Amtliche Abkürzung
GewStDV 1991
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
611-5-1

Die vorstehende Fassung dieser Verordnung ist vorbehaltlich des Satzes 2 erstmals für den Erhebungszeitraum 1994 anzuwenden. § 25 Abs. 1 Nr. 1 ist erstmals für die Abgabe von Gewerbesteuererklärungen für den Erhebungszeitraum 1993 anzuwenden.