§ 25 LwAnpG - Umwandlungsbeschluss
Bibliographie
- Titel
- Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)
- Amtliche Abkürzung
- LwAnpG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- VI-1
(1) Für den Formwechsel ist ein Beschluss der Mitglieder der LPG (Umwandlungsbeschluss) erforderlich. Der Beschluss kann nur in einer Vollversammlung gefasst werden.
(2) § 7 Abs. 2 und 3 gilt für den Umwandlungsbeschluss entsprechend.