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§ 36 ThürVerfSchG - Geltung des Thüringer Datenschutzgesetzes

Bibliographie

Titel
Thüringer Gesetz zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur Vorbeugung vor Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung (Thüringer Verfassungsschutzgesetz - ThürVerfSchG -)
Amtliche Abkürzung
ThürVerfSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
12-1

Bei der Erfüllung der Aufgaben nach § 4 durch das Amt für Verfassungsschutz finden § 3 Abs. 2 und 6, die §§ 7 bis 7b sowie 13 bis 25a des Thüringer Datenschutzgesetzes in der Fassung vom 13. Januar 2012 (GVBl. S. 27) in der jeweils geltenden Fassung keine Anwendung.