§ 36 ThürVerfSchG - Geltung des Thüringer Datenschutzgesetzes
Bibliographie
- Titel
- Thüringer Gesetz zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur Vorbeugung vor Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung (Thüringer Verfassungsschutzgesetz - ThürVerfSchG -)
- Amtliche Abkürzung
- ThürVerfSchG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- 12-1
Bei der Erfüllung der Aufgaben nach § 4 durch das Amt für Verfassungsschutz finden § 3 Abs. 2 und 6, die §§ 7 bis 7b sowie 13 bis 25a des Thüringer Datenschutzgesetzes in der Fassung vom 13. Januar 2012 (GVBl. S. 27) in der jeweils geltenden Fassung keine Anwendung.