Gesetz zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets
(Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz - AAÜG)

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets (Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz - AAÜG)
Amtliche Abkürzung
AAÜG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
826-30-2

Vom 25. Juli 1991 (BGBl. I S. 16061677) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 19. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3024)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Geltungsbereich1
Grundsätze der Überführung2
Versicherter Personenkreis3
Überführung in die Rentenversicherung4
Pflichtbeitragszeiten5
Zweiter Abschnitt
Art der Überführung in die Rentenversicherung6
Begrenzung des berücksichtigungsfähigen Entgelts7
Verfahren zur Mitteilung der Überführungsdaten8
Auszahlung von Versorgungsleistungen9
Dritter Abschnitt
Vorläufige Begrenzung von Zahlbeträgen10
Anpassung von Versorgungsleistungen aufgrund vorzeitiger Entlassung11
(weggefallen)12
Einstellung von Leistungen13
Übergangsregelungen14
Weitergeltung von Bescheiden14a
Überprüfung von bestandskräftigen Bescheiden14b
Erstattung von Aufwendungen15
Verordnungsermächtigung16
Sozialgerichtsverfahren17
Bußgeldvorschriften18
Anlagen
ZusatzversorgungssystemeAnlage 1
SonderversorgungssystemeAnlage 2
Jahreshöchstverdienst nach § 6 Abs. 1Anlage 3
(weggefallen)Anlage 4
Mindestgrenze nach § 6 Abs. 2Anlage 5
Jahreshöchstverdienst nach § 7Anlage 6
(weggefallen)Anlage 7
(weggefallen)Anlage 8

Artikel 3 des Renten-Überleitungsgesetzes vom 25. Juli 1991 (BGBl. I S. 1606)