Versionsverlauf

§ 5 AG SGG LSA - Zahl der Kammern und Senate

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Ausführung des Sozialgerichtsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (AG SGG LSA)
Amtliche Abkürzung
AG SGG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
33.1

Der Präsident, die Präsidentin, der Direktor oder die Direktorin des Gerichts bestimmt im Rahmen des Stellenplanes nach Anhörung des Präsidiums die Zahl der Spruchkörper des Gerichts.