Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen
(Pflanzenschutzgesetz - PflSchG)

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG)
Amtliche Abkürzung
PflSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
7823-7

Vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 1481281(1)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3908)

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Zweck1
Begriffsbestimmungen2
Abschnitt 2
Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen
Gute fachliche Praxis und integrierter Pflanzenschutz3
Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln4
Mitwirkung von Bundesbehörden am Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln5
Pflanzenschutzmaßnahmen6
(weggefallen)7
Anordnungen der zuständigen Behörden8
Abschnitt 3
Allgemeine Anforderungen für Anwender, Händler und Hersteller von Pflanzenschutzmitteln sowie Pflanzenschutzberater
Persönliche Anforderungen9
Anzeige bei Beratung und Anwendung10
Aufzeichnungs- und Informationspflichten11
Abschnitt 4
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
Vorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln12
Vorschriften für die Einschränkung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln13
Verbote14
Beseitigungspflicht15
Gebrauch von Pflanzenschutzgeräten16
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind17
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen18
Ausbringung oder Verwendung von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat 19
Versuchszwecke20
Erhebung von Daten über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln21
Weitergehende Länderbefugnisse22
Abschnitt 5
Abgabe, Rückgabe und Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln
Abgabe von Pflanzenschutzmitteln23
Anzeigepflicht bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln24
Ausfuhr25
Getrennte Lagerung26
Rückgabe von Pflanzenschutzmitteln27
Abschnitt 6
Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, Zulassungsverfahren
Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln28
Inverkehrbringen in besonderen Fällen29
Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln unter abweichender Bezeichnung30
Kennzeichnung31
Inverkehrbringen von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat 32
Zuständigkeit für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln33
Beteiligungen34
Grundlagen für die Verfahren zur Zulassung eines Pflanzenschutzmittels35
Ergänzende Bestimmungen für den Inhalt der Zulassung36
Neue Erkenntnisse37
Verlängerung der Zulassung38
Widerruf, Rücknahme, Ruhen der Zulassung39
Ergänzende Regeln zu Zulassungs- und Genehmigungsverfahren40
Abschnitt 7
Inverkehrbringen von anderen Stoffen, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren
Zuständigkeit für die Prüfung von Wirkstoffen, Safenern und Synergisten41
Zusatzstoffe42
Kennzeichnung von Zusatzstoffen43
Überprüfung genehmigter Zusatzstoffe44
Pflanzenstärkungsmittel45
Abschnitt 8
Parallelhandel
Genehmigung für den Parallelhandel46
Kennzeichnung parallelgehandelter Pflanzenschutzmittel47
Ruhen der Genehmigung für den Parallelhandel48
Pflichten des Inhabers der Genehmigung für den Parallelhandel49
Rücknahme oder Widerruf der Genehmigung für den Parallelhandel50
Innergemeinschaftliches Verbringen von Pflanzenschutzmitteln für den Eigenbedarf51
Abschnitt 9
Pflanzenschutzgeräte
Prüfung52
Betriebsanleitung53
Abschnitt 10
Entschädigung, Forderungsübergang, Kosten
Entschädigung54
Forderungsübergang55
(weggefallen)56
Abschnitt 11
Behörden, Überwachung
Julius Kühn-Institut57
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit58
Durchführung in den Ländern59
Behördliche Anordnungen60
Mitwirkung von Zolldienststellen61
Befugte Zolldienststellen62
Abschnitt 12
Auskunfts- und Meldepflichten, Übermittlung von Daten, Geheimhaltung
Auskunftspflicht63
Meldepflicht64
Geheimhaltung65
Übermittlung von Daten66
Außenverkehr67
Abschnitt 13
Straf- und Bußgeldvorschriften
Bußgeldvorschriften68
Strafvorschriften69
Abschnitt 14
Schlussbestimmungen
Unberührtheitsklausel70
Besondere Vorschriften zur Bekämpfung der Reblaus71
Eilverordnungen72
Verkündung von Rechtsverordnungen73
Übergangsvorschriften74

Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148)