Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung
(Saarländisches Ministergesetz)
Gesetz Nr. 784

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung (Saarländisches Ministergesetz) Gesetz Nr. 784
Redaktionelle Abkürzung
MinG,SL
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
1101-1

Vom 17. Juli 1963 (Amtsbl. S. 435)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 13. Oktober 2021 (Amtsbl. I S. 2547) (1)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Abschnitt I
Rechtsstellung der Mitglieder der Landesregierung
Amtsverhältnis1
Beginn und Beendigung des Amtsverhältnisses2
Eidesleistung3
Tätigkeitsbeschränkung4
Geheimhaltungspflicht5
Aussagegenehmigung6
Verantwortlichkeit7
Amtsbezüge8
Amtswohnung9
Reisekosten- und Umzugskostenvergütung10
Ersatz von Sach- und Vermögensschäden10a
Abschnitt II
Versorgung
Grundsatz11
Übergangsgeld12
Ruhegehalt13
Beihilfe13a
Unfallfürsorge14
Hinterbliebenenversorgung15
Überbrückungsgeld15a
Mitgliedschaft zur Landesregierung und Beamtenrechte16
Ruhen von Amtsbezügen17
Ruhen von Versorgungsansprüchen18
Abschnitt III
Staatssekretäre als weitere Mitglieder der Landesregierung
Weitere Mitglieder der Landesregierung19
Abschnitt IV
Schlussbestimmungen
Übergangsbestimmungen20
Durchführung und Zuständigkeit21
Inkrafttreten22

Nach Artikel 13 des Gesetzes vom 13. Oktober 2021 (Amtsbl. I S. 2547) wird soweit in landesrechtlichen Gesetzen und Verordnungen auf Vorschriften oder Bezeichnungen verwiesen, die durch dieses Gesetz geändert oder außer Kraft gesetzt worden sind, treten an ihre Stelle die entsprechenden Vorschriften oder Bezeichnungen dieses Gesetzes.