Anhang 1 PrüfVO NRW - Prüfgrundsätze
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten (Prüfverordnung - PrüfVO NRW)
- Amtliche Abkürzung
- PrüfVO NRW
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 232
Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Prüfverordnung durch Prüfsachverständige - Prüfgrundsätze NRW -
Inhalt: | |
---|---|
1 | Allgemeines |
2 | Prüfgrundlagen |
3 | Bereitzustellende Unterlagen |
4 | Prüfbericht |
5 | Prüfungen |
5.1 | Lüftungstechnische Anlagen und maschinelle Lüftungsanlagen (Lüftungsanlagen) |
5.1.1 | Allgemeine Prüfanforderungen |
5.1.2 | Lüftungszentrale (Raum) |
5.1.3 | Luftaufbereitungseinrichtung (Gerät) |
5.1.4 | Lüftungsleitungen |
5.1.5 | Absperrvorrichtungen gegen Brandübertragung (z. B. Brandschutzklappen, Rauchschutzklappen) |
5.1.6 | Außenluf-/Fortluftöffhungen |
5.1.7 | Energieversorgung |
5.1.8 | Mess-Steuer-Regel-Technik (MSR-Technik) |
5.1.9 | Wechselwirkungen und Verknüpfungen mit anderen Anlagen |
5.1.10 | Lüftungsanlagen für Räume mit erhöhten hygienischen Anforderungen in Krankenhäusern |
5.1.11 | Druckbelüftungsanlagen |
5.2 | CO-Warnanlagen |
5.3 | Rauchabzugsanlagen |
5.3.1 | Allgemeine Prüfanforderungen |
5.3.2 | Ventilator |
5.3.3 | Entrauchungsleitungen und Zuluftführung |
5.3.4 | Entrauchungsklappen |
5.3.5 | Klappen, Nachström- und Abströmöffnungen |
5.3.6 | Außenluft-/Ansaug- und Fortluft-/Ausblasöffnungen |
5.3.7 | Natürliche Rauchabzugsgeräte |
5.3.8 | Mess-Steuer-Regel-Technik (MSR-Technik) |
5.3.9 | Wechselwirkungen und Verknüpfungen mit anderen Anlagen |
5.4 | Feuerlöschanlagen |
5.4.1 | Allgemeine Prüfanforderungen |
5.4.2 | Löschmittel Wasser |
5.4.3 | Andere Löschmittel |
5.4.4 | Wechselwirkungen und Verknüpfungen mit anderen Anlagen |
5.4.5 | zusätzliche Prüfungen für Nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen |
5.4.5.1 | Anlagen mit nassen Steigleitungen |
5.4.5.2 | Nass-Trockenanlagen |
5.4.6 | Zusätzliche Prüfungen für Selbsttätige Feuerlöschanlagen - Löschmittel Wasser |
5.4.6.1 | Zentrale |
5.4.6.2 | Rohrnetz einschließlich Düsen |
5.4.6.3 | Druckluft-/Wasserbehälter einschließlich Speisepumpe und Kompressor |
5.4.6.4 | Ventilstation |
5.4.7 | Zusätzliche Prüfungen für Selbsttätige Feuerlöschanlagen - andere Löschmittel |
5.4.7.1 | Zentrale |
5.4.7.2 | Löschmittelbehälter |
5.4.7.3 | Bereichsventil und Verteiler |
5.4.7.4 | Löschbereich |
5.4.7.5 | Ansteuerung und Detektion |
5.4.7.6 | Rohrnetz einschließlich Düsen und Druckreduziereinrichtungen |
5.4.7.7 | Verzögerungseinrichtung |
5.4.7.8 | Eigene Alarmierungseinrichtungen |
5.4.7.9 | Druckentlastungseinrichtungen |
5.4.7.10 | Überwachung |
5.4.7.11 | Zusätzliche Anforderungen an den Personenschutz |
5.5 | Sicherheitsstromversorgung |
5.5.1 | Allgemeine Prüfanforderungen |
5.5.2 | Wechselwirkungen und Verknüpfungen mit anderen Anlagen |
5.5.3 | Verknüpfung der allgemeinen Stromversorgung mit der Sicherheitsstromversorgung |
5.5.4 | Ersatzstromquellen |
5.5.4.1 | Allgemeine Prüfanforderungen für Ersatzstromquellen |
5.5.4.2 | Stromerzeugungsaggregat |
5.5.4.3 | Betriebsgrenzwerte des Stromerzeugungsaggregats bei Lastbetrieb |
5.5.4.4 | Batterie und Ladeeinrichtung |
5.5.5 | Hauptverteiler |
5.5.6 | Kabel- und Leitungsanlagen |
5.5.7 | Unterverteiler |
5.5.8 | Sicherheitsbeleuchtung |
5.6 | Brandmeldeanlagen und Alarmierungsanlagen (BMA und elektroakustische Notfall-Warnsysteme - EAN) |
5.6.1 | Wechselwirkungen und Verknüpfungen mit anderen Anlagen |
5.6.2 | Brandmeldeanlagen |
5.6.3 | Alarmierungsanlagen |
5.7 | Elektrische Anlagen |
5.7.1 | Gesamtanlage Schaltanlagen und Transformatoren über 1000 V |
5.7.3 | Haupt- und Unterverteiler, Steuerschränke bis 1000 V |
5.7.4 | Kabel- und Leitungsanlagen |
5.7.5 | Kabel- und Leitungsschottungen |
5.7.6 | Betriebsmittel |
1 Allgemeines
Ziel der Prüfung ist es, die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlage festzustellen. Bei der Prüfung sind die einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen zu beachten. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zu berücksichtigen.
Der Prüfsachverständige ist dafür verantwortlich, dass die an der einzelnen Anlage von ihm durchgeführten Prüfungen nach Art und Umfang notwendig und hinreichend sind (Abschnitt 5 dieser Prüfgrundsätze).
Bei den Prüfungen sind alle Anlagenteile zu prüfen. Stichprobenprüfungen sind nur zulässig, soweit dies zu den einzelnen Prüfpunkten nach Abschnitt 5 dieser Prüfgrundsätze ausdrücklich vermerkt ist (bei Prüfungen als Erstprüfung nach Errichtung oder wesentlicher Änderung mit "(S)", bei Wiederholungsprüfungen mit "(SW)").
Geht aus der Dokumentation und dem Zustand der Anlage hervor, dass seit der letzten Prüfung an der Anlage oder in deren Umfeld wesentliche Änderungen vorgenommen worden sind, ist - soweit keine genehmigungsbedürftige Abweichung von dem genehmigten Brandschutzkonzept vorliegt - die wiederkehrende Prüfung als Erstprüfung durchzuführen.
2 Prüfgrundlagen
Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018
Verordnungen oder Richtlinien für Sonderbauten
Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen für das Land Nordrhein-Westfalen VV TB NRW
Verwendbarkeitsnachweise (z. B. allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen)
Anwendbarkeitsnachweise (z.B. allgemeine Bauartgenehmigungen)
allgemein anerkannte Regeln der Technik
Leistungserklärungen der harmonisierten Bauprodukte
Baugenehmigung
3 Bereitzustellende Unterlagen
Bauherr oder Betreiber haben die für die Prüfung erforderlichen Unterlagen bereitzustellen. Solche Unterlagen können insbesondere sein:
Baugenehmigung einschließlich der genehmigten Bauvorlagen
Brandschutzkonzept
Grundriss- und Schnittzeichnungen des Gebäudes, aus denen ersichtlich sind
Grundfläche, Raumhöhe und Rauminhalt
Brandabschnitte, Rauchabschnitte, Nutzungseinheiten
Wände, Decken, Abschlüsse und andere Bauteile mit vorgeschriebenem Feuerwiderstand
Art und Nutzung (Personenzahl, Garagenstellplätze u. ä.)
Rettungswege
Verwendbarkeitsnachweise, Anwendbarkeitsnachweise
Pläne und Schema der Anlage mit Angabe der wesentlichen Teile, der Installationsorte, Aufstellungsorte, Steuereinrichtungen und Energieversorgung
Alarmierungs- und Räumungspläne (soweit erstellt)
Bemessungen der Anlagen
Elektrischer Schaltplan der Anlagen sowie der Überwachungs- und Steuerungseinrichtungen
Anlagen- bzw. Funktionsbeschreibung
Angaben zur Löschmittelversorgung
Prüfberichte der zuletzt durchgeführten Prüfungen
Errichtungs- und Instandhaltungsnachweise
Messprotokolle über die Sprachverständlichkeit für Alarmierungsanlagen
4 Prüfbericht
Für jede Prüfung ist ein Prüfbericht nach diesem Abschnitt der Prüfgrundsätze zu erstellen.
Inhalt:
Art und Standort der baulichen Anlage
Bauherr / Betreiber (Auftraggeber)
Name und Anschrift des Prüfsachverständigen
Zeitraum/Zeitpunkt der Prüfung
Art und Zweck der Anlage
Art und Umfang der Prüfung (vor Inbetriebnahme, nach wesentlicher Änderung, wiederkehrende Prüfung, Prüfung nach Mängelbeseitigung)
Kurzbeschreibung der Anlage mit Angabe der wesentlichen Teile
vorgelegte Unterlagen, verwendete Unterlagen, nicht vorliegende Unterlagen
Beurteilungsmaßstäbe (Rechtsvorschriften, Richtlinien, technische Regeln)
Auslegungsdaten
durchgeführte Funktionsprüfungen
Betriebs- und Wartungszustand
Sicherheitseinrichtungen
Messergebnisse
Nennung der verwendeten Mess- und Prüfgeräte
Bewertung der Mess- und Prüfergebnisse
Beschreibung der Mängel
Bewertung der Mängel
fachliche Einschätzung zum Weiterbetrieb der baulichen Anlage
Weiterbetrieb nicht zulässig
Weiterbetrieb bis zum Ablauf der Frist für die Mängelbeseitigung zulässig (gegebenenfalls unter Maßgaben)
Weiterbetrieb zulässig.
Fristangabe für Mängelbeseitigung
Feststellung der Beseitigung von Mängeln
Feststellung und Bescheinigung der Betriebssicherheit und Wirksamkeit einschließlich der getroffenen Brandschutzmaßnahmen für die geprüften Anlagen
Bestätigung, dass diese Prüfgrundsätze beachtet worden sind
5 Prüfungen
5.1
Lüftungstechnische Anlagen und maschinelle Lüftungsanlagen (Lüftungsanlagen)
5.1.1
Allgemeine Prüfanforderungen
Wirksamkeit und Zustand der Zu- und Abluftöffnungen
Übereinstimmung der lufttechnischen Bemessung mit der Nutzung und Druckhaltung (soweit bauordnungsrechtlich gefordert)
5.1.2
Lüftungszentrale (Raum)
Einhaltung der Prüfgrundlagen (z. B. Muster-Lüftungsanlagenrichtlinie- M-LüAR)
5.1.3
Luftaufbereitungseinrichtung (Gerät)
Eignung für die vorgesehene Nutzung
Sichtprüfung des Zustands der Bauteile (z.B. Ventilatoren, Wärmeübertrager, Mischkammer, Filter, Gehäuse, Klappen, Anschlüsse der Versorgungs- und Entwässerungsleitungen)
Kontrolle des Reinigungszustands
Funktionsprüfung (z.B. der Ventilatoren, Klappensteuerung, Reparaturschalter, Antriebs/Strömungsüberwachung, Frostschutz, Rauchauslöseeinrichtungen)
Messungen des für den jeweiligen Nutzbereich bauordnungsrechtlich geforderten Volumenstroms unter Berücksichtigung aller die Luftförderung beeinflussenden Bauteile (Filter und Antrieb, z.B. Drehzahl, Stromaufnahme)
5.1.4
Lüftungsleitungen
Einhaltung der Prüfgrundlagen (z. B. Brandschutzkonzept hinsichtlich der Anordnung und Ausführung, M-LüAR)
Sichtprüfung des inneren und äußeren Zustands (S) + (SW)
5.1.5
Absperrvorrichtungen gegen Brandübertragung (z. B. Brandschutzklappen, Rauchschutzklappen)
Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck
Ausführung des Einbaus
Funktion an allen Absperrvorrichtungen
äußere Prüfung der Anforderungen entsprechend Verwendbarkeitsnachweis (z.B. Zulassungsbescheid, Herstelleranweisungen)
innere Sichtprüfung über Revisionsöffnung (Klappenblatt, Auslöseeinrichtung, Dichtung)
Kontrolle der nach Verwendbarkeitsnachweis oder Herstelleranweisungen vorgeschriebenen Instandhaltung
Bei Klappen kann die Funktionsprüfung bei wiederkehrenden Prüfungen auf ein Drittel der Klappen reduziert werden (SW), wenn
die regelmäßige Instandhaltung aller Klappen entsprechend Verwendbarkeitsnachweis oder Herstelleranweisungen nachgewiesen wird,
keine der geprüften Klappen fehlerhaft ist,
nach Ablauf von drei aufeinanderfolgenden Prüfungen alle Klappen vom Prüfsachverständigen geprüft worden sind.
Bei Absperrvorrichtungen K-18017, die im freien Querschnitt keine Einbauteile haben, kann auf die Funktionsprüfung bei wiederkehrenden Prüfungen verzichtet werden, wenn die innere Sichtprüfung der Lüftungsleitungen keine unzulässigen Schmutzablagerungen erkennen lässt.
5.1.6
Außenluft-/Fortluftöffnungen
Einhaltung der Prüfgrundlagen (z. B. M-LüAR)
Einhaltung baurechtlicher und technischer Anforderungen hinsichtlich Hygiene, Schadstoffausbreitung, Schallschutz
Sichtprüfung des technischen Zustands und des Reinigungszustands
5.1.7
Energieversorgung
Sicht- und Funktionsprüfung
5.1.8
Mess-Steuer-Regel-Technik (MSR-Technik)
funktionstechnische Eignung der Steuerung/Regelung
Sichtprüfung des Zustands der Bauelemente
Anzeige der Betriebszustände (Soll-Ist-Werte, Störmeldungen)
Zugang und Berechtigung zum Bedienen (durch Vorlage der Dokumentation)
Funktion der
Bedienelemente und Kontrollanzeigen
Schutzeinrichtungen (Frostschutz, Strömung)
Sicherheitsschaltung bei Störung (z.B. Garagenventilatoren)
Klappensteuerung
Soweit MSR-Technik in eine Gebäudeleittechnik eingebunden ist, ist zu prüfen, ob die Auslösung der Klappen und die davon abgeleiteten Steuerbefehle nicht beeinträchtigt werden.
5.1.9
Wechselwirkungen und Verknüpfungen mit anderen Anlagen
Funktionsfähigkeit der Lüftungsanlage im Hinblick auf die Übereinstimmung mit dem sicherheitstechnischen Steuerungskonzept der Anlagen
Eignung der eingesetzten Systeme und Peripheriegeräte
5.1.10
Lüftungsanlagen für Räume mit erhöhten hygienischen Anforderungen in Krankenhäusern
Prüfung der lufttechnischen Anlage nach Nr. 5.1.1 bis 5.1.9
Funktion der Überwachungs- und Sicherheitseinrichtungen
Filter (Eignung, Anordnung und Einbau)
Luftaufbereitung
Dichtheit der Lüftungsleitungen
Luftführung im OP-Bereich sowie des Druckverhältnisses des OP-Raums zu angrenzenden Räumen
5.1.11
Druckbelüftungsanlagen
Prüfung der lufttechnischen Anlage nach Nr. 5.1.1 bis 5.1.9
Abströmgeschwindigkeiten, z. B. im Türquerschnitt
Türöffnungskräfte der Türen in Rettungswegen
Regelverhalten
Anschluss an eine Sicherheitsstromversorgung
Anordnung und Funktion der Auslöseeinrichtungen
Anschluss an die Brandmeldeanlage, sofern vorhanden
5.2
CO-Warnanlagen
Zustandsprüfung der CO-Warnanlage
Anordnung und Anzahl der Messstellen
Zuordnung der Messstellen zu Lüftungsabschnitten
Anordnung der optischen und akustischen Signalgeber
Zugängigkeit und Bedienung der Anlage
Funktionsprüfung der CO-Warnanlage
Einstellung der Schaltpunkte für die Ventilatoren
Störmeldung bei Ausfall des Gerätes
bei saugenden Anlagen Soll-Ist-Vergleich der Anzeige des Messumformers
Dichtheit aller Messgasleitungen
Ermittlung der Ansprechzeit der längsten Messleitung
bei elektrochemischen Messzellen Soll-Ist-Vergleich aller Messzellen
Anschluss an eine Sicherheitsstromversorgung
5.3
Rauchabzugsanlagen
5.3.1
Allgemeine Prüfanforderungen
Übereinstimmung der technischen Ausführung mit den Anforderungen des Brandschutzkonzeptes, insbesondere Bemessung
Anordnung der Nachström-/Zuström- und Absaug-/Abströmöffnungen im Wirkbereich (Treppenraum, Garage, Verkaufsstätte u. ä.)
Einbindung in die Gebäudeleittechnik (GLT)
bei sicherheitstechnisch relevanter Verknüpfung mit der Gebäudeleittechnik
Übereinstimmung mit dem Sicherheitskonzept der baulichen Anlage und den Anforderungen
Umsetzung der im Sicherheitskonzept festgelegten Anforderungsklassen, Eignung der eingesetzten Systeme und Peripheriegeräte
5.3.2
Ventilator
Eignung für die vorgesehenen Anwendungen (Verwendbarkeitsnachweis oder Leistungserklärung, Temperatur-/Zeitbeständigkeit, ggf. Überbrückung des Motorschutzes)
Sichtprüfung des Zustands (Ventilatoren, Anschluss an das Kanalnetz)
Funktionsprüfung (einschließlich Reparaturschalter)
Messungen der Volumenströme und Druckdifferenzen an den Fluchttüren
Anschluss an die Sicherheitsstromversorgung
5.3.3
Entrauchungsleitungen und Zuluftführung
Einhaltung der Prüfgrundlagen, z. B. Brandschutzkonzept hinsichtlich der Anordnung und Ausführung der Entrauchungsleitungen
Eignung der technischen Ausführung für die vorgesehenen Anwendungen (z. B. Zuluftführung über feuerwiderstandsfähige Lüftungsleitungen gemäß M-LüAR)
5.3.4
Entrauchungsklappen
Übereinstimmung der Anordnung mit dem Anlagenkonzept
Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck
Ausführung des Einbaus
Funktionskontrolle an allen Klappen (Ansteuerung, äußere Prüfung und Kontrolle der nach Verwendbarkeitsnachweis oder Herstelleranweisung vorgeschriebenen Instandhaltung)
5.3.5
Klappen, Nachström- und Abströmöffnungen
Übereinstimmung der Anordnung mit dem Anlagenkonzept
Funktionsprüfung
5.3.6
Außenluft-/Ansaug- und Fortluft-/Ausblasöffnungen
Einhaltung der Prüfgrundlagen
Einhaltung technischer Anforderungen hinsichtlich der Betriebssicherheit
Sichtprüfung des Zustands, ggf. Rauchversuch
5.3.7
Natürliche Rauchabzugsgeräte
Sichtprüfung
Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck
Kontrolle der nach Verwendbarkeitsnachweis oder Herstelleranweisung vorgeschriebenen Instandhaltung
5.3.8
Mess-Steuer-Regel-Technik (MSR-Technik)
funktionstechnische Eignung der Steuerung oder Regelung
Sichtprüfung des Zustands der Bauelemente
Funktion der Betriebs- und Störmeldungen, der Bedienelemente und Klappensteuerung
5.3.9
Wechselwirkungen und Verknüpfungen mit anderen Anlagen
Funktionsfähigkeit der Rauchabzugsanlage im Hinblick auf die Übereinstimmung mit dem sicherheitstechnischen Steuerungskonzept der Anlagen
Eignung der eingesetzten Systeme und Peripheriegeräte
5.4
Feuerlöschanlagen
5.4.1
Allgemeine Prüfanforderungen
Übereinstimmung mit den Prüfgrundlagen (z. B. Brandschutzkonzept)
Übereinstimmung der Anlage mit der Bemessung
Sichtprüfung Gesamtanlage und der Bauteile
Anschluss an eine Sicherheitsstromversorgung
Sicherstellung der Löschmittelversorgung
Übereinstimmung der Löschmittelvorratsmenge einschließlich der Einsatz- und Reservemengen mit der Bemessung
5.4.2
Löschmittel Wasser
Zugänglichkeit der Wasserquelle und -Versorgung
Schutz des Trinkwassers (Wasserentnahme, Wahl der Sicherungseinrichtungen, z. B. freier Auslauf)
Frostsicherheit
ausreichende Hinweisschilder
Druckerhöhungsanlage/Feuerlöschpumpe
Zustand (Sichtprüfung)
Funktion
Ein-/Ausschaltdruck
Zulaufdruck (Vermeidung von Kavitation)
Schalthäufigkeit
Störmeldung
5.4.3
Andere Löschmittel
Zuordnung der Alarmierungs- und Löschbereiche
Energieversorgung (elektrisch und/oder pneumatisch)
5.4.4
Wechselwirkungen und Verknüpfungen mit anderen Anlagen
Funktionsfähigkeit der Feuerlöschanlage im Hinblick auf die Übereinstimmung mit dem sicherheitstechnischen Steuerungskonzept der Anlagen
Eignung der eingesetzten Systeme und Peripheriegeräte
5.4.5
zusätzliche Prüfungen für Nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen
5.4.5.1 Anlagen mit nassen Steigleitungen
Rohrnetz
Wandhydranten
Ausrüstung, Schlauchlänge (SW)
Zugängigkeit
Schlauchdruckprüfung (S) + (SW)
Wasserdruck, Wassermenge
Kennzeichnung, Bedienungsanleitung
5.4.5.2 Nass-Trockenanlagen
Prüfung nach 5.4.5.1
Funktion der Füll- und Entleerstationen (Warneinrichtung)
Funktion der Endschalter
Flutung der Anlage, Füllzeit
Entleerung (Gefalle der Rohrleitung)
5.4.6
zusätzliche Prüfungen für Selbsttätige Feuerlöschanlagen - Löschmittel Wasser
5.4.6.1 Zentrale
Zugängigkeit
Beheizung/Belüftung
Reserve-Sprühdüsen
5.4.6.2 Rohrnetz einschließlich Düsen
Anlage vor der Ventilstation
Zustand (Sichtprüfung)
Frostsicherheit
Anlage hinter der Ventilstation
Eignung der Düsen
Anordnung und Anzahl der Düsen
Entleerung
Beeinträchtigung der Löschwirkung (z.B. durch nachträgliche Einbauten)
Funktion Strömungswächter
5.4.6.3 Druckluft-/Wasserbehälter einschließlich Speisepumpe und Kompressor
Eignung für die Anlage
Funktion (Pumpe und Kompressor)
Füllstandes, Druck des Behälters
5.4.6.4 Ventilstation
Zustand (Sichtprüfung)
Eignung
Funktion der Druckschalter
Probebetrieb, Alarmierung
Aufschaltung zur Feuerwehr
5.4.7
Spezielle Prüfungen für Selbsttätige Feuerlöschanlagen - andere Löschmittel
5.4.7.1 Zentrale
Prüfung der technischen Ausstattung im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung
Einhaltung der Temperaturgrenzen
5.4.7.2 Löschmittelbehälter
Eignung der Behälter
Kennzeichnung
Füllmenge / Fülldruck
5.4.7.3 Bereichsventil und Verteiler
Lage
Funktion des Bereichsventils
Flutungszeiten aller Löschbereiche (nur bei Niederdruck)
5.4.7.4 Löschbereich
Warn- und Hinweisschilder
Gasdichtigkeit der Raumumfassung (bei Erstprüfung und wesentlicher Änderung der baulichen Anlage)
Haltezeit
Verhinderung einer unzulässigen Zusammenwirkung mit raumlufttechnischen Anlagen
5.4.7.5 Ansteuerung und Detektion
Funktion der Branddetektion
Funktion der Ansteuerung der Löschanlage und der erforderlichen Steuerfunktion der Betriebsmittel
Anfluten aller Flutungsbereiche (nur bei Erstprüfung)
5.4.7.6 Rohrnetz einschließlich Düsen und Druckreduziereinrichtungen
Potenzialausgleich
Düsen und Druckreduziereinrichtungen
Anordnung, Anzahl und Größe der Düsen
Beeinträchtigung der Löschwirkung (z.B. Behinderung des Düsenstrahls)
5.4.7.7 Verzögerungseinrichtung
Eignung für die Anlage
Funktion
Vorwarnzeiten aller Löschbereiche
5.4.7.8 Eigene Alarmierungseinrichtungen
Eignung für die Anlage
Anordnung und Funktion der Alarmierungseinrichtungen
ausreichende Stärke der Alarm- und Signalgeber
5.4.7.9 Druckentlastungseinrichtungen
technische Ausführung
Zuordnung zum Löschbereich
Funktion und Ansteuerung
5.4.7.10 Überwachung
technische Ausführung und Funktion
5.4.7.11 Zusätzliche Anforderungen an den Personenschutz
Funktion der Blockiereinrichtung
Schutz gegen Überflutung, z. B. von Flucht- und Rettungswegen
Vorwarnzeit für die Räumung
Ausreichende Verhinderung von Löschmittelverschleppung
5.5
Sicherheitsstromversorgung
5.5.1
Allgemeine Prüfanforderungen
Einhaltung der Prüfgrundlagen, z. B. Übereinstimmung mit den Anforderungen des Brandschutzkonzeptes
Eignung und Netzaufbau der Sicherheitsstromversorgung
EMV gerechte Installation
Technische Dokumentation der Sicherheitsstromversorgung einschließlich der angeschlossenen Sicherheitseinrichtungen
Übereinstimmung der Dokumentation mit der Ausführung für Unterverteiler (S) + (SW), für andere Anlagenteile nur bei Erstprüfung und nach wesentlicher Änderung
5.5.2
Wechselwirkungen und Verknüpfungen mit anderen Anlagen
Funktionsfähigkeit der Sicherheitsstromversorgungsanlage im Hinblick auf die Übereinstimmung mit dem sicherheitstechnischen Steuerungskonzept der Anlagen
Auswahl der eingesetzten Systeme und Peripheriegeräte
sicherer Zustand der verknüpften Anlagen bei Ausfall der Gebäudeleittechnik
Vor-Ort-Steuerung, Leitrechner und Energieversorgung unter Berücksichtigung
5.5.3
Verknüpfung der allgemeinen Stromversorgung mit der Sicherheitsstromversorgung
Netzkonfiguration
Abschaltbedingungen, Kurzschlussfestigkeit und Selektivität im Netz- und SV Betrieb
Synchronisation bei möglichem Parallelbetrieb
5.5.4
Ersatzstromquellen
5.5.4.1 Allgemeine Prüfanforderungen für Ersatzstromquellen
technische Ausführung der Ersatzstromquellen
technische Ausstattung des Aufstellraums im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung und Einhaltung der Prüfgrundlagen
Zubehör und Ausrüstungen des Aufstellraums
Ausführung und Auslegung der Schaltgerätekombination für die Ersatzstromquellen
Ausführung, Auslegung und Funktion der Schutz-, Überwachungs- und Störmeldeeinrichtungen
Funktion der Anzeigegeräte
Stör- und Betriebsmeldungen
5.5.4.2 Stromerzeugungsaggregat
Ausführung der Anlage zur Abführung der Verbrennungsgase des Aggregats
Bemessung der Energiebevorratung und der Einrichtungen zur Überwachung des Aggregats, bei Erstprüfung und nach wesentlicher Änderung
Funktionsprüfungen
Eignung der Starteinrichtung bei Erstprüfung und nach wesentlicher Änderung und Spannungsversorgung der Steuerung des Aggregats
Startbedingungen des Stromerzeugungsaggregats
Schaltvorgänge für Leistungsübernahme
Schutz- und Überwachungsfunktionen
Regelfunktion bei Laständerungen
Not-Aus-Vorrichtung
5.5.4.3 Betriebsgrenzwerte des Stromerzeugungsaggregats bei Lastbetrieb
Nachweis der Übernahme der Betriebslast unter Einbeziehung der angeschlossenen Sicherheitseinrichtungen und Aggregaten unter Berücksichtigung der
Spannung sowie der statischen und dynamischen Spannungsabweichungen einschließlich Spannungsausregelzeit bei Laständerungen
Frequenz sowie der statischen und dynamischen Frequenzabweichung einschließlich Frequenzpendelbreite bei Laständerungen
Oberschwingungen in der Spannung
Belastung einschließlich möglicher Schieflast
5.5.4.4 Batterie und Ladeeinrichtung
Funktionsprüfung
Kapazitätsprüfung der Batterie
technische Ausführung und Funktion der Ladeeinrichtung
5.5.5
Hauptverteiler
technische Ausstattung des Aufstellraums und Einhaltung der Prüfgrundlagen (z. B. MLAR, Teil 6 der SBauVO)
Art, Anordnung, Steuerung und Funktion der Netzumschaltung
Einhaltung des Schutzes gegen elektrischen Schlag, der Isolation sowie der Abschalt- und Selektivitätsbedingungen (S)1 + (SW)1
thermische und dynamische Auslegung der Bauteile
Einhaltung der Grenzwerte der Oberschwingungsbelastung (S) + (SW)1
5.5.6
Kabel- und Leitungsanlagen
Funktionserhalt der Kabel- und Leitungsanlagen (SW)1
technische Ausführung der Überlast- und Kurzschlussschutzeinrichtungen, Schutz gegen elektrischen Schlag der Kabel und Leitungen sowie Spannungsfall unter Brandeinwirkung (SW)1
Sicherheit der Kabelverbindung ab Hauptverteiler
5.5.7
Unterverteiler
Technische Ausführung des Brandschutzes, Zugang und Kennzeichnung des Unterverteilers
Absicherung der Endstromkreise und Zuordnung der Leiter (S)+(SW)1
Einhaltung des Schutzes gegen elektrischen Schlag, der Isolation sowie der Abschalt- und Selektivitätsbedingungen (SW)1
5.5.8
Sicherheitsbeleuchtungsanlage
Prüfung der Sicherheitsstromquelle und -Verteilung nach Nr. 5.5.4
zentrale Anlage (Sicherheitslichtgeräte und Umschalteinrichtungen)
Eignung der verwendeten Schutz- und Schaltorgane auf Allstromtauglichkeit (S)1 + (SW)1
sichere Funktion der Umschalteinrichtungen
technische Ausstattung des Aufstellraums im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung und Einhaltung der Prüfgrundlagen (z. B. MLAR, Teil 6 der SBauVO)
Ausführung der Netzumschaltung
Anzeigen der Betriebs- und Störmeldungen
örtliche Installation
5.6
Brandmeldeanlagen (BMA) und Alarmierungsanlagen (elektroakustische Notfall-Warnsysteme
- EAN)
5.6.1
Wechselwirkungen und Verknüpfungen mit anderen Anlagen
Funktionsfähigkeit der Brandmeldeanlage und Alarmierungsanlage im Hinblick auf die Übereinstimmung mit dem sicherheitstechnischen Steuerungskonzept der Anlagen
Auswahl der eingesetzten Systeme und Peripheriegeräte
sicherer Zustand der verknüpften Anlagen bei Ausfall der Gebäudeleittechnik
Vor-Ort-Steuerung, Leitrechner und Energieversorgung unter Berücksichtigung
5.6.2
Brandmeldeanlagen (BMA)
Übereinstimmung der technischen Ausführung mit den Anforderungen
an die Anordnung der vorgesehenen Meldebereiche, z.B. Einhaltung des Brandschutzkonzeptes
an das Zusammenwirken der weiteren notwendigen Brandschutzeinrichtungen mit der BMA und Feststellung der Rückwirkungsfreiheit der Verknüpfungen
an die Weiterleitung der Alarm- und Störmeldungen
zur Vermeidung von Falschalarm
Brandmeldezentrale (BMZ)
technische Ausstattung des Aufstellraums im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung
Energieversorgung und Überspannungsschutz der BMA
Funktion der Betriebs- und Störmeldungen
Ansteuerung peripherer Einrichtungen (z.B. Schlüsseldepot, Feuerwehrbedienfeld, Kennleuchte)
Aufschaltung zur Feuerwehr
Verwendung von Primär- und Sekundärleitungen
Hauptmelder (z.B. Standleitung, digitale Übertragung)
Brandfallsteuerungen, ggf. sicherheitsrelevante Verknüpfungen mit der Gebäudeleittechnik (z. B. Ansteuerung von Rauchabzugsanlagen oder Aufzügen)
Übertragungswege
Funktionserhalt der Kabel- und Leitungsanlagen ( z. B. MLAR), elektromagnetische Beeinflussung und Meldetechnik (SW)
Brandmelder, Meldergruppen und Melderbereiche
Zuordnung zu Meldergruppen und Melderbereichen (SW) 3
Eignung und Anordnung der automatischen Melder nach Brandkenngrößen und Raumgeometrie (SW)
Anordnung der nichtautomatischen Melder nach Fluchtwegverlauf (SW)
Maßnahmen zur Vermeidung von Falschalarmen (SW)
Anordnung der Trennelemente (bei Ringleitungen) (SW)
Melderbeschriftung (SW)
5.6.3
Alarmierungsanlage (EAN)
Übereinstimmung der technischen Ausführung mit den Anforderungen
technische Umsetzung der Anforderungen des Alarmierungs- und Beschallungskonzeptes
Aktivierung der EAN durch die Brandmeldeanlage bzw. Gebäudeleittechnik
Zentrale
Technische Ausstattung im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung
Energieversorgung
Verstärkeranlage (Auslastung, Impedanz)
Funktion der Betriebs- und Störmeldungen
automatische Fehlerüberwachung
sicherheitsrelevante Verknüpfung zur Brandmeldeanlage und/oder Gebäudeleittechnik
Übertragungswege
Funktionserhalt der Kabel- und Leitungsanlagen (z. B. MLAR), elektromagnetische Beeinflussung und störungsfreie Übertragung (SW)
Alarm- und Signalgeber (S) 4 + (SW) 4
ausreichende Beschallung und ausreichende Sprachverständlichkeit
Anordnung und Funktion der Alarmgeber
5.7
Elektrische Anlagen
5.7.1
Gesamtanlage
Übereinstimmung mit den Anforderungen des Brandschutzkonzepts
Übereinstimmung der technischen Dokumentation mit der elektrischen Anlage (z.B. Elektrische Schaltpläne, Installationspläne mit Beschriftung der Schaltanlagen, Transformatoren, Verteiler, Stromkreise und angeschlossene Verbraucher)
Funktionsbeschreibung, Kurzschlussberechnung, Selektivitätsberechnung
Sichtprüfung des Zustands der elektrischen Anlagen (Verteil- und Verbraucheranlagen) ohne Öffnen von Gehäusen: z.B.
Einhaltung der einschlägigen allgemein anerkannten Regeln der Technik
äußerlich erkennbare Schäden und Mängel, sowie erfolgte Nach- und Neuinstallationen und Raumnutzungsänderungen
Einhaltung der besonderen Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art oder Nutzung
Vorhandensein des Schutzes gegen direktes Berühren (SW)
Abdeckungen und Abschottungen von Kabelkanälen und Durchbrüchen für Rohr- und Leitungsanlagen (SW)
Abstände und Ablagerungen zu oder von brennbaren Stoffen sowie unzulässige Lagerung)
Funktionsprüfung der Durchgängigkeit des Schutzleiters an festinstallierten Geräten und Steckdosen in Netzen mit Schutzleiter und des Schutzes gegen indirektes Berühren durch Messung (SW). Sofern ein Errichterprotokoll für die Erstprüfungen nach DIN VDE vom Errichter vorgelegt werden kann, können sich bei der Erstprüfung die Prüfungen der Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag auf Stichproben (S) beschränken.
Zu den Verteil- und Verbraucheranlagen gehören u.a.:
Schaltanlagen und Transformatoren über 1000 V
Haupt- und Unterverteiler der allgemeinen Stromversorgung
Haupt- und Unterverteiler der Sicherheitseinrichtungen nach der PrüfVO NRW (mit Ausnahme der Sicherheitsstromversorgung, siehe Abschnitt 5.5)
Zentralen der bauordnungsrechtlich geforderten Technischen Anlagen, insbesondere Lüftungs- und RWA-Anlagen, einschließlich aller Steuerschränke soweit funktional zugeordnet oder brandschutztechnisch relevant.
5.7.2
Schaltanlagen und Transformatoren über 1000 V
Sichtprüfung
Prüfung auf Einhaltung der Anforderungen des Teil 6 der SBauVO
bauliche Brandschutzmaßnahmen
Aufstellung, Beschilderung, Kennzeichnungen, Wartungsmaßnahmen
Nachweis der Kurzschluss- und Spannungsfestigkeit (thermisch und dynamisch)
Überlast- und Kurzschlussschutz (Zuordnung und Einstellung) (SW)
Schutz gegen elektrischen Schlag (SW)
5.7.3
Haupt- und Unterverteiler, Steuerschränke bis 1000 V
Sichtprüfung
Prüfung auf Einhaltung der Anforderungen des Teils 6 der SBauVO
Aufstellung, gültige Stromlaufpläne, Wartungsmaßnahmen
Nachweis der Kurzschluss- und Spannungsfestigkeit (thermisch und dynamisch)
Zugang, Beschilderung, Kennzeichnungen
bauliche Brandschutzmaßnahmen
Überlast- und Kurzschlussschutz (Zuordnung und Einstellung) (SW)
Schutz gegen elektrischen Schlag (SW)
Zustandsprüfung von Verteilern und Schränken durch Öffnen von Gehäusen oder Abdeckungen unter Verwendung, falls erforderlich, von Werkzeugen und Prüfeinrichtungen
als Sichtprüfung
Verschmutzungen, Korrosionen, Beschädigungen im Inneren von Anschlussräumen und Verteilern (SW)
ordnungsgemäße Beschriftung und Verdrahtung (SW)
richtige Zuordnung und Einstellung von Überstromschutzorganen zu den Leitungsquerschnitten und den zugeordneten Betriebsmitteln (SW)
Funktionsprüfung an Endstromkreisen
Funktionsprüfung an
Fehlerstromschutzschaltern (SW) 7
Isolationsüberwachungseinrichtungen (SW)
5.7.4
Kabel- und Leitungsanlagen
Zustandsprüfung hinsichtlich:
Häufungen
Verlegeart
Schutzart
Biegeradien
Befestigungen
Zusammenverlegung unterschiedlicher Spannungsbereiche (Spannungsebenen I (Bereich der Kleinspannung für Schutzzwecke oder für Signal-, Fernmelde-, Klingel-, Steuer- und Meldeanlagen) und II (Bereich der Niederspannungen zur Anwendung in der Hausinstallation, sowie in gewerblichen und industriellen Anlagen)
EMV
mechanischer Schutz/ Beschädigung
Eignung der Leitungsarten bei nicht ortsfesten Geräten
5.7.5
Kabel- und Leitungsschottungen
Technische Dokumentation (z.B.
Errichterbescheinigungen nicht zugänglicher Schottungen (SW)
Montageanweisungen der verwendeten Brandschottungen (SW)
Zustandsprüfung hinsichtlich:
Einhaltung der Anforderungen der MLAR
Vorhandensein des Errichterschildes
Korrektheit der Nachinstallationen
Korrektheit der Schotts(S). In Stichproben (1%, mindestens jedoch 1 Schott) sind bei der Abnahme die Schottungen auf richtige Installation, erforderlichenfalls auch zerstörend, zu prüfen. Sollten in der Stichprobe Fehler aufgedeckt werden, ist die Stichprobe auf 2 % zu erhöhen und mindestens so lange zu prüfen, bis in der neuen Stichprobe keine Mängel mehr aufgedeckt werden. Sofern Kabelschottungen nicht mehr einfach sicht- und prüfbar sind (z.B. in Zwischendecken), ist durch Prüfung mit Werkzeug (z.B. Endoskop) der Nachweis des Vorhandenseins eines Schottes zu führen, auf diesen Umstand ist hinzuweisen und mind. die Bescheinigung des Errichters über die vorschriftsmäßige Montage zu verlangen.
5.7.6
Betriebsmittel
Zustandsprüfung hinsichtlich:
Auswahl entsprechend Umgebungsbedingungen und Raumklassifizierung, insbesondere hinsichtlich max. Oberflächentemperaturen an der Montagestelle und IP-Schutzart
äußere Unversehrtheit
Staubablagerungen (Verschmutzung)
Wärmestau (Einbauhinweise, Abstände, Montage)
Kabel- und Leitungseinführungen
Betriebsmittel (z.B. Motore), Übereinstimmung der Leistungsdaten mit den Schaltplänen und richtige Zuordnung zu den Schutzorganen (SW)
Konformität mit den Errichtungsvorschriften
Funktionsprüfung hinsichtlich
Messen der Durchgängigkeit des Schutzleiters (S) + (SW)
Erproben der Schutzeinrichtungen (S) + (SW)
Stichproben nach DIN VDE 0105
Die Kontrolle der Leuchten kann auf ein Drittel reduziert werden, wenn
keine Fehler festgestellt werden
nach Ablauf von drei aufeinander folgenden Prüfungen alle Leuchten vom Prüfsachverständigen geprüft worden sind.
Bei Vorlage einer vollständigen Errichterbescheinigung genügt eine vollständige Prüfung der nicht automatischen Melder sowie Stichprobenprüfung der automatischen Melder eines Überwachungsbereiches, mindestens 1 Melder pro Meldergruppe. Stellen sich dabei Widersprüche zur Errichterbescheinigung heraus, ist auch bei automatischen Meldern eine 100 %-Prüfung vorzunehmen.
Liegen keine Messprotokolle vor, ist eine 100%-Prüfung erforderlich. Eine 100%-Prüfung ist auch erforderlich, wenn bei den Stichprobenprüfungen Widersprüche zu den Messprotokollen festgestellt werden.
Sollten Fehler festgestellt werden, sind Isolationsmessungen vollständig vorzunehmen. Sie sind generell vorzunehmen bei Verdacht auf eine schadhafte Installation sowie in Beleuchtungsstromkreisen mit Drosseln sowie in feuergefährdeten Räumen. Als Richtwert kann dort ein Umfang von 10 % der Stromkreise als angemessen gelten.
Sofern ein Errichterprotokoll für die Erstprüfungen nach DIN VDE vom Errichter vorgelegt werden kann, können sich bei der Erstprüfung die Messungen auf Stichproben (S) beschränken.
Eine Messung des Auslösestromes bzw. der Berührungsspannung ist in all den Fällen notwendig, in denen die Fehlerstrom-Schutzschaltung aus Personenschutzgründen gefordert ist. Der FI-Schutzschalter ist dazu mit dem Nennfehlerstrom auszulösen. In den Fällen, in denen aus betrieblichen Gründen keine Überprüfung der Wirksamkeit der Fehlerstromschutzschaltung möglich ist, ist dies zu betriebsfreien Zeiten nachzuholen oder es ist ein Abstützen auf Betreiberprotokolle möglich. In den Fällen, in denen die FI-Schutzschaltung einen Zusatzschutz bei direktem Berühren oder Schutz gegen Brandgefahren darstellt, kann auf eine Messung des Auslösestromes verzichtet werden.