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§ 131a KostO - Beschwerden in Versorgungsausgleichssachen

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Kostenordnung)
Redaktionelle Abkürzung
KostO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
361-1

In Verfahren über Beschwerden in Versorgungsausgleichssachen nach § 621e der Zivilprozeßordnung werden die gleichen Gebühren wie im ersten Rechtszug erhoben.