§ 131a KostO - Beschwerden in Versorgungsausgleichssachen
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Kostenordnung)
- Redaktionelle Abkürzung
- KostO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 361-1
In Verfahren über Beschwerden in Versorgungsausgleichssachen nach § 621e der Zivilprozeßordnung werden die gleichen Gebühren wie im ersten Rechtszug erhoben.