Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder
(Haushaltsgrundsätzegesetz - HGrG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz - HGrG)
Amtliche Abkürzung
HGrG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
63-14

Vom 19. August 1969 (BGBl. I S. 1273)

Zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18. Juli 1990 (BGBl. I S. 1446) (1)

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Teil I
Vorschriften für die Gesetzgebung des Bundes und der Länder
Gesetzgebungsauftrag1
Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften zum Haushaltsplan
Bedeutung des Haushaltsplans2
Wirkungen des Haushaltsplans3
Haushaltsjahr4
Notwendigkeit der Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen5
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Nutzen-Kosten-Untersuchungen6
Grundsatz der Gesamtdeckung7
Abschnitt II
Aufstellung des Haushaltsplans
Vollständigkeit und Einheit, Fälligkeitsprinzip8
Geltungsdauer der Haushaltspläne9
Einzelpläne, Gesamtplan, Gruppierungsplan10
Übersichten zum Haushaltsplan, Funktionenplan11
Bruttoveranschlagung, Einzelveranschlagung, Selbstbewirtschaftungsmittel, Erläuterungen, Planstellen12
Kreditermächtigungen13
Zuwendungen14
Übertragbarkeit, Deckungsfähigkeit15
Baumaßnahmen, größere Beschaffungen, größere Entwicklungsvorhaben16
Fehlbetrag17
Betriebe, Sondervermögen18
Abschnitt III
Ausführung des Haushaltsplans
Erhebung der Einnahmen, Bewirtschaftung der Ausgaben19
Bruttonachweis, Einzelnachweis20
Kreditfinanzierte Ausgaben21
Verpflichtungsermächtigungen22
Gewährleistungen, Kreditzusagen23
Andere Maßnahmen von finanzieller Bedeutung24
Haushaltswirtschaftliche Sperre25
Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen26
Sachliche und zeitliche Bindung27
Personalwirtschaftliche Grundsätze28
Baumaßnahmen, größere Beschaffungen, größere Entwicklungsvorhaben29
Öffentliche Ausschreibung30
Änderung von Verträgen, Veränderung von Ansprüchen31
Abschnitt IV
Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung
Zahlungen32
Buchführung, Belegpflicht33
Buchung nach Haushaltsjahren34
Vermögensbuchführung, integrierte Buchführung35
Abschluß der Bücher36
Rechnungslegung37
Gliederung der Haushaltsrechnung38
Kassenmäßiger Abschluß39
Haushaltsabschluß40
Abschlußbericht41
Abschnitt V
Prüfung und Entlastung
Aufgaben des Rechnungshofes42
Prüfung bei Stellen außerhalb der Verwaltung43
Prüfung staatlicher Betätigung bei privatrechtlichen Unternehmen44
Gemeinsame Prüfung45
Ergebnis der Prüfung46
Entlastung, Rechnung des Rechnungshofes47
Abschnitt VI
Sondervermögen des Bundes oder des Landes und bundesunmittelbare oder landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts
Grundsatz48
Teil II
Vorschriften, die einheitlich und unmittelbar gelten
Grundsatz49
Verfahren bei der Finanzplanung50
Finanzplanungsrat51
Auskunftspflicht52
Rechte gegenüber privatrechtlichen Unternehmen53
Unterrichtung der Rechnungsprüfungsbehörde54
Prüfung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts55
Rechte der Rechnungsprüfungsbehörde, Vorprüfung56
Bundeskassen, Landeskassen57
Teil III
Übergangs- und Schlußbestimmungen
Öffentlich-rechtliche Dienst- oder Amtsverhältnisse, Zuständigkeitsregelungen58
Berlin-Klausel59
In-Kraft-Treten60

(1) Red. Anm.:

Nach Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Juli 1990 (BGBl. I S. 1446) gilt dieses Gesetz nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.