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Art. 123 SVerf

Bibliographie

Titel
Verfassung des Saarlandes (SVerf)
Amtliche Abkürzung
SVerf
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
100-1

Gemeinden und Gemeindeverbände entscheiden im Rahmen der ihnen durch Gesetz gegebenen Zuständigkeit über alle Angelegenheiten die das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben der Bevölkerung ihres Gebietes betreffen.