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  • ab 28.05.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 2. ÄndStV StBVBek

Bibliographie

Titel
Bekanntmachung des Zweiten Staatsvertrags zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerberaterinnen des Freistaats Thüringen zum Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen (Zweiter Änderungsstaatsvertrag zur Versorgung der Steuerberater in Thüringen)
Redaktionelle Abkürzung
2. ÄndStV StBVBek,NW
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
33

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2024 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Entwurf des Zweiten Staatsvertrags zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerberaterinnen des Freistaats Thüringen zum Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen (Zweiter Änderungsstaatsvertrag zur Versorgung der Steuerberater in Thüringen) zugestimmt.

Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.

Der Tag des Inkrafttretens wird gesondert bekannt gemacht.

Düsseldorf, 28. Mai 2024

Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen
Hendrik Wüst MdL