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  • 01.07.1970 - 31.12.1976 (alte Fassung)

§ 1742a BGB

Bibliographie

Titel
Bürgerliches Gesetzbuch
Redaktionelle Abkürzung
BGB
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
400-2

1Der Vater oder die Mutter eines nichtehelichen Kindes kann das Kind an Kindes Statt annehmen. 2Das Vorhandensein weiterer Abkömmlinge steht nicht entgegen.