Bremisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe
(Tariftreue- und Vergabegesetz)

Bibliographie

Titel
Bremisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe (Tariftreue- und Vergabegesetz)
Redaktionelle Abkürzung
TT-VgG,HB
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bremen
Gliederungs-Nr.
63-h-2

Vom 24. November 2009 (Brem.GBl. S. 476)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. September 2016 (Brem.GBl. S. 591)

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Allgemeines
Zweck1
Anwendungsbereich2
Auftragswerte3
Mittelstandsförderung, Generalunternehmeraufträge4
Abschnitt 2
Anwendung von Vergaberegelungen
Vergabe von Aufträgen unter 50.000 Euro5
Vergabe von Bauaufträgen6
Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen7
Präqualifikation8
Abschnitt 3
Tariftreue/Mindestarbeitsbedingungen
Mindestlohn9
Tariftreueerklärung10
Tarifverträge nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz11
Günstigkeitsklausel12
Nachunternehmerklausel13
Wertung unangemessen niedriger Angebote14
Nachweise15
Kontrollen und Sonderkommission16
Sanktionen17
Abschnitt 4
Berücksichtigung sozialer und weiterer Kriterien bei der Auftragsvergabe
Berücksichtigung sozialer und weiterer Kriterien18
Umweltverträgliche Beschaffung19
Abschnitt 5
Schlussvorschriften
Evaluation19a
Übergangsregelungen20
Inkrafttreten, Außerkrafttreten21