Versionsverlauf

§ 340 LAG - Aufschiebende Wirkung

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
Amtliche Abkürzung
LAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
621-1

Die Beschwerde, die Anfechtungsklage und die Revision haben aufschiebende Wirkung.