Verordnung des Finanzministeriums über die Gewährung von Beihilfe in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen
(Beihilfeverordnung - BVO)

Bibliographie

Titel
Verordnung des Finanzministeriums über die Gewährung von Beihilfe in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen (Beihilfeverordnung - BVO)
Amtliche Abkürzung
BVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
2032-14

Vom 28. Juli 1995 (GBl. S. 561)

Zuletzt geändert durch Artikel 47 des Gesetzes vom 9. November 2010 (GBl. S. 793)

Es wird im Einvernehmen mit dem Innenministerium verordnet auf Grund von

  1. 1.
    § 101 Abs. 1 des Landesbeamtengesetzes (LBG) in der Fassung des Gesetzes vom 3. Februar 1986 (GBl. S. 21) und
  2. 2.
    § 8 des Landesrichtergesetzes (LRiG) in der Fassung vom 19. Juli 1972 (GBl. S. 432):

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Anwendungsbereich, Zweckbestimmung und Rechtsnatur1
Beihilfeberechtigte Personen2
Berücksichtigungsfähige Angehörige3
Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen4
Beihilfefähigkeit der Aufwendungen5
Beihilfefähige Aufwendungen bei Krankheit6
Krankenhausleistungen6a
Beihilfe bei Behandlung und Rehabilitation in nicht als Krankenhaus zugelassenen Einrichtungen7
Beihilfe bei Kuren8
Beihilfe bei Pflegebedürftigkeit9
Beihilfefähige Aufwendungen bei Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge10
Sonstige Aufwendungen10a
Beihilfe bei Geburtsfällen11
Beihilfefähige Aufwendungen bei Todesfällen12
Beihilfefähige außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandene Aufwendungen13
Bemessung der Beihilfe14
Begrenzung der Beihilfe15
Beihilfe beim Tod des Beihilfeberechtigten16
Verfahren17
Datenschutz18
Übergangsvorschriften19
In-Kraft-Treten20
Anlage zur BeihilfeverordnungAnlage 1