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Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten
(Versammlungsstättenverordnung - VStättVO -) 1)

Bibliographie

Titel
Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung - VStättVO -) 
Amtliche Abkürzung
VStättVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
2130-1-11

Vom 21. Juni 2021 (Amtsbl. I S. 1684)

Geändert durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 16. März 2022 (Amtsbl. I S. 648)

Aufgrund des § 86 Absatz 1 und 2 sowie des § 87 Absatz 1 Nummer 1 der Landesbauordnung vom 18. Februar 2004 (Amtsbl. S. 822), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes Nr. 1984 vom 4. Dezember 2019 (Amtsbl. I 2020 S. 211, 760), verordnet das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport:

Inhaltsverzeichnis§§
Teil 1
Allgemeine Vorschriften
Anwendungsbereich, Anzahl der Besucherinnen und Besucher1
Begriffe2
Teil 2
Allgemeine Bauvorschriften
Abschnitt 1
Bauteile und Baustoffe
Bauteile3
Dächer4
Dämmstoffe, Unterdecken, Bekleidungen und Bodenbeläge5
Abschnitt 2
Rettungswege
Führung der Rettungswege6
Bemessung der Rettungswege7
Treppen8
Türen und Tore9
Abschnitt 3
Besucherplätze und Einrichtungen für Besucherinnen und Besucher
Bestuhlung, Gänge und Stufengänge10
Abschrankungen und Schutzvorrichtungen11
Toilettenräume12
Barrierefreie Stellplätze13
Abschnitt 4
Technische Anlagen und Einrichtungen, besondere Räume
Sicherheitsstromversorgungsanlagen, elektrische Anlagen und Blitzschutzanlagen14
Sicherheitsbeleuchtung15
Rauchableitung16
Heizungs- und Lüftungsanlagen17
Stände und Arbeitsgalerien für Licht-, Ton-, Bild- und Regieanlagen18
Feuerlöscheinrichtungen und -anlagen19
Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Brandmelder- und Alarmzentrale, Brandfallsteuerung der Aufzüge20
Werkstätten, Magazine und Lagerräume21
Teil 3
Besondere Bauvorschriften
Abschnitt 1
Großbühnen
Bühnenhaus22
Schutzvorhang23
Feuerlösch- und Brandmeldeanlagen24
Platz für die Brandsicherheitswache25
Abschnitt 2
Versammlungsstätten mit mehr als 5 000 Besucherplätzen
Räume für Lautsprecherzentrale, Polizei, Feuerwehr, Sanitäts- und Rettungsdienst26
Abschrankung und Blockbildung in Sportstadien mit mehr als 10 000 Besucherplätzen27
Wellenbrecher28
Abschrankung von Stehplätzen vor Szenenflächen29
Einfriedungen und Eingänge30
Teil 4
Betriebsvorschriften
Abschnitt 1
Rettungswege, Besucherplätze
Rettungswege, Flächen für die Feuerwehr31
Besucherplätze nach dem Bestuhlungs- und Rettungswegeplan32
Abschnitt 2
Brandverhütung
Vorhänge, Sitze, Ausstattungen, Requisiten und Ausschmückungen33
Aufbewahrung von Ausstattungen, Requisiten, Ausschmückungen und brennbarem Material34
Rauchen, Verwendung von offenem Feuer und pyrotechnischen Gegenständen35
Abschnitt 3
Betrieb technischer Einrichtungen
Bedienung und Wartung der technischen Einrichtungen36
Laseranlagen37
Abschnitt 4
Verantwortliche Personen, besondere Betriebsvorschriften
Pflichten der Betreiberinnen oder Betreiber, Veranstalterinnen oder Veranstalter und Beauftragten 38
Verantwortliche für Veranstaltungstechnik39
Aufgaben und Pflichten der Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik, technische Probe40
Brandsicherheitswache, Sanitäts- und Rettungsdienst41
Brandschutzordnung, Räumungskonzept, Feuerwehrpläne42
Sicherheitskonzept, Ordnungsdienst43
Teil 5
Zusätzliche Bauvorlagen
Zusätzliche Bauvorlagen, Bestuhlungs- und Rettungswegeplan44
Gastspielprüfbuch45
Teil 6
Bestehende Versammlungsstätten
Anwendung der Vorschriften auf bestehende Versammlungsstätten46
Teil 7
Schlussvorschriften
Ordnungswidrigkeiten47
Übergangsvorschrift48
Inkrafttreten, Außerkrafttreten49
Anlagen
Befähigungszeugnis als Verantwortliche/r für VeranstaltungstechnikAnlage 1
GastspielprüfbuchAnlage 2

Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).