Versionsverlauf


Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024
(Haushaltsgesetz 2023/2024) *)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 (Haushaltsgesetz 2023/2024) 
Redaktionelle Abkürzung
HG 2023/2024,HE
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
43-93

Vom 26. Januar 2023 (GVBl. S. 22)

Geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2024 (GVBl. 2024 Nr. 38)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
ERSTER TEIL
Allgemeine Ermächtigungen
Feststellung des Haushaltsplans1
Kreditaufnahme und -tilgung2
Kassenkredite3
Übernahme von Garantien und Bürgschaften4
Haushaltsüberschreitungen, Vorfinanzierungen5
ZWEITER TEIL
Bewirtschaftung von Haushaltsermächtigungen
Deckungsfähigkeit, Umsetzungen, Übertragbarkeit6
Leistungen des Bundes7
Alternative Beschaffungs- und Errichtungsformen, Energieeinsparung8
Informationstechnik9
Institutionelle Förderungen, Übertragung von Förderprogrammen10
Veräußerung und Überlassung von Vermögensgegenständen11
Rücklagen nach § 14 Abs. 7 Satz 3 LHO12
DRITTER TEIL
Bewirtschaftung der Planstellen und anderen Stellen
Abweichung von Stellenplänen, Verbindlichkeit von Stellenübersichten13
Leerstellen14
VIERTER TEIL
Besondere Regelungen, Überleitungs- und Schlussvorschriften
Überleitung, Abfinanzierung15
Ermittlung der Ex-ante-Konjunkturkomponente und der Basissteuern16
Abweichungen vom Haushaltsplan17
Inkrafttreten18
GESAMTPLAN des Haushaltsplans 2023/2024Anlage

FFN 43-93