§ 99 HPVG - DIPF / Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation
Bibliographie
- Titel
- Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG)
- Amtliche Abkürzung
- HPVG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hessen
- Gliederungs-Nr.
- 326-38
Für die Professorinnen und Professoren am DIPF/Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation entfällt die Mitbestimmung und Mitwirkung des Personalrats in Personalangelegenheiten. Auf Antrag der oder des betroffenen Beschäftigten hat der Personalrat mitzuwirken.