Art. 14 BayLBG - Erweiterung des Studiums für das Lehramt an Grundschulen

Bibliographie

Titel
Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG)
Amtliche Abkürzung
BayLBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
2238-1-UK

Das Studium für das Lehramt an Grundschulen kann erweitert werden durch:

  1. 1.
    das Studium, das zu einer vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus anerkannten pädagogischen Qualifikation führt, oder
  2. 2.
    das Studium der Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule einschließlich der fachwissenschaftlichen Grundlagen oder
  3. 3.
    das Studium eines weiteren Unterrichtsfachs oder
  4. 4.
    das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt, das an die Stelle des Studiums eines Unterrichtsfachs (Art. 8 Nr. 3) tritt.