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§ 1 HWoAufG - Hilfe bei der Wohnungsbeschaffung

Bibliographie

Titel
Hessisches Wohnungsaufsichtsgesetz (HWoAufG)
Amtliche Abkürzung
HWoAufG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
362-34

(1) Die Gemeinden sollen Wohnungssuchende bei der Beschaffung einer gesunden, familiengerechten und ihren wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechenden Wohnung unterstützen, soweit sie hierbei der Hilfe bedürfen.

(2) Ein Rechtsanspruch auf die Beschaffung einer Wohnung besteht nicht.