§ 5 VaG M-V - Unterschriftenlisten
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Ausführung von Initiativen aus dem Volk, Volksbegehren und Volksentscheid in Mecklenburg-Vorpommern (Volksabstimmungsgesetz - VaG M-V)
- Amtliche Abkürzung
- VaG M-V
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Mecklenburg-Vorpommern
- Gliederungs-Nr.
- 100-5
Die Unterschriftenlisten bei Volksinitiative und Volksbegehren müssen enthalten:
- 1.
eine Überschrift, aus der der Zweck der Unterschriftensammlung eindeutig hervorgeht,
- 2.
den vollständigen Wortlaut des Gesetzentwurfes oder des sonstigen Gegenstandes der Volksinitiative,
- 3.
die fortlaufende Nummerierung der Unterschriften auf den jeweiligen Unterschriftenlisten,
- 4.
den Namen, Tag der Geburt, den Wohnort und die Anschrift sämtlicher Unterzeichner in deutlich lesbarer Form,
- 5.
die persönlichen Unterschriften,
- 6.
das Datum jeder Unterschriftsleistung.