§ 11 SächsVwOrgG - Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Kultus und Sport
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Verwaltungsorganisation des Freistaates Sachsen (Sächsisches Verwaltungsorganisationsgesetz - SächsVwOrgG)
- Amtliche Abkürzung
- SächsVwOrgG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen
- Gliederungs-Nr.
- 111-13
(1) Dem Staatsministerium für Kultus und Sport sind unmittelbar nachgeordnet
- 1.
die Sächsische Bildungsagentur,
- 2.
das Sächsische Bildungsinstitut als nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts,
- 3.
die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung als nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts.
Das Staatsministerium für Kultus und Sport kann Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur einrichten und aufheben.
(2) Die Sächsische Bildungsagentur nimmt die in den jeweiligen Fachgesetzen beschriebenen Aufgaben sowie Aufgaben der Lehrerbildung einschließlich der Abnahme der Ersten und Zweiten Staatsprüfung wahr. Ferner nehmen wahr:
- 1.
das Sächsische Bildungsinstitut insbesondere die Schulbuchzulassung, die Lehrplanarbeit, die Begleitung und Bewertung von Schulversuchen und die Fortschreibung von Schulentwicklung,
- 2.
die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung insbesondere die Förderung von Maßnahmen der politischen Bildung auf überparteilicher Grundlage.