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§ 21 GewStG - Entstehung der Vorauszahlungen

Bibliographie

Titel
Gewerbesteuergesetz (GewStG)
Amtliche Abkürzung
GewStG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
611-5

Die Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahrs, in dem die Vorauszahlungen zu entrichten sind, oder, wenn die Steuerpflicht erst im Laufe des Kalendervierteljahrs begründet wird, mit Begründung der Steuerpflicht.