Art. 40 BayMG - Übergangsvorschrift

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Entwicklung, Förderung und Veranstaltung privater Rundfunkangebote und anderer Telemedien in Bayern (Bayerisches Mediengesetz - BayMG)
Amtliche Abkürzung
BayMG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
2251-4-S/W

(1) (weggefallen)

(2) Die Zusammensetzung des am 31. Dezember 2016 bestehenden Medienrats und Verwaltungsrats bestimmt sich bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Amtszeit nach der an diesem Tag geltenden Fassung dieses Gesetzes.