Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes (LAP-mDFm/EloAufklBundV)

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes (LAP-mDFm/EloAufklBundV)
Amtliche Abkürzung
LAP-mDFm/EloAufklBundV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2030-7-14-1

Vom 20. Februar 2002 (BGBl. I S. 935)

Außer Kraft am 1. März 2020 durch § 73 Satz 2 der Verordnung vom 14. Januar 2021 (BGBl. I S. 79) (1)

Auf Grund des § 15 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 675) in Verbindung mit § 2 Abs. 4 der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1990 (BGBl. I S. 449, 863), der durch Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b der Verordnung vom 15. April 1999 (BGBl. I S. 706) neu gefasst worden ist, verordnet das Bundesministerium der Verteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern:

Inhaltsübersicht§§
Kapitel 1
Laufbahn und Ausbildung
Laufbahnämter1
Ziel der Ausbildung2
Einstellungsbehörde3
Einstellungsvoraussetzungen4
Ausschreibung, Bewerbung5
Auswahlverfahren6
Einstellung in den Vorbereitungsdienst7
Rechtsstellung während des Vorbereitungsdienstes8
Dauer, Verkürzung und Verlängerung des Vorbereitungsdienstes9
Urlaub während des Vorbereitungsdienstes10
Ausbildungsakte11
Schwerbehinderte Menschen12
Gliederung des Vorbereitungsdienstes13
Grundsätze der fachtheoretischen Ausbildung14
Grundlehrgang15
Verwaltungslehrgang16
Abschlusslehrgang17
Ziel der praktischen Ausbildung18
Durchführung der praktischen Ausbildung19
Ausbildungsleitung, Ausbildungsbeauftragte, Ausbilderinnen und Ausbilder20
Leistungsnachweise während der fachtheoretischen Ausbildung21
Bewertungen während der praktischen Ausbildung22
Kapitel 2
Prüfung
Prüfungsamt23
Prüfungskommission24
Laufbahnprüfung25
Prüfungsort, Prüfungstermin26
Praktische Prüfung27
Zulassung zur schriftlichen Prüfung28
Schriftliche Prüfung29
Zulassung zur mündlichen Prüfung30
Mündliche Prüfung31
Verhinderung, Rücktritt, Säumnis32
Täuschung, Ordnungsverstoß33
Bewertung von Prüfungsleistungen34
Gesamtergebnis35
Zeugnis36
Prüfungsakten, Einsichtnahme37
Wiederholung38
Kapitel 3
Sonstige Vorschriften
Übergangsregelung39
In-Kraft-Treten40

Zur weiteren Anwendung s. § 72 der Verordnung vom 14. Januar 2021 (BGBl. I S. 79)