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§ 88 BremPolG - In-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Bremisches Polizeigesetz (BremPolG)
Amtliche Abkürzung
BremPolG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bremen
Gliederungs-Nr.
205-a-1

(1) und (2) hier nicht wiedergegeben

(3) § 26a tritt mit Ablauf des 31. März 2017 außer Kraft. Nach § 26a sichergestellte Grundstücke, Gebäude, Grundstücks- oder Gebäudeteile dürfen nicht über den 31. März 2017 hinaus sichergestellt bleiben.

Bremen, den 21. März 1983

Der Senat