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Bremen
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BremPolG,HB - Bremisches Polizeigesetz
§§ 1 - 123, Erster Teil - Das Recht der Polizei
§§ 59 - 96, 4. Abschnitt - Besondere Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680
§§ 66 - 70, 2. Unterabschnitt - Datenübermittlungen an Drittstaaten und an internationale Organisationen
§§ 66 - 70, 2. Unterabschnitt - Datenübermittlungen an Drittstaaten und an internationale Organisationen
§ 66 BremPolG, Allgemeine Voraussetzungen der Datenübermittlung an Drittstaaten und an internationale Organisationen
§ 67 BremPolG, Voraussetzungen der Datenübermittlung bei geeigneten Garantien
§ 67a BremPolG (weggefallen)
§ 68 BremPolG, Voraussetzungen der Datenübermittlung ohne geeignete Garantien
§ 69 BremPolG, Datenübermittlung an für Gefahrenabwehr, Strafverfolgung oder Strafvollstreckung zuständige Stellen in Drittstaaten
§ 70 BremPolG, Datenübermittlung an sonstige Stellen in Drittstaaten