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Art. 3 BezWG - Zahl der Bezirksrätinnen und Bezirksräte

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Wahl der Bezirkstage (Bezirkswahlgesetz - BezWG)
Amtliche Abkürzung
BezWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
2021-3-I

(1) In den Bezirkstag sind so viele Bezirksrätinnen und Bezirksräte zu wählen wie Landtagsabgeordnete nach dem Landeswahlgesetz auf den Bezirk treffen (Art. 23 Abs. 2 BezO).

(2) In den Stimmkreisen wird je eine Bezirksrätin oder ein Bezirksrat gewählt. Die übrigen Bezirksrätinnen und Bezirksräte werden im Wahlkreis aus den Wahlkreislisten der einzelnen Wahlkreisvorschläge gewählt.