Art. 3 BezWG - Zahl der Bezirksrätinnen und Bezirksräte
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Wahl der Bezirkstage (Bezirkswahlgesetz - BezWG)
- Amtliche Abkürzung
- BezWG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 2021-3-I
(1) In den Bezirkstag sind so viele Bezirksrätinnen und Bezirksräte zu wählen wie Landtagsabgeordnete nach dem Landeswahlgesetz auf den Bezirk treffen (Art. 23 Abs. 2 BezO).
(2) In den Stimmkreisen wird je eine Bezirksrätin oder ein Bezirksrat gewählt. Die übrigen Bezirksrätinnen und Bezirksräte werden im Wahlkreis aus den Wahlkreislisten der einzelnen Wahlkreisvorschläge gewählt.