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§ 63 LBO - Verbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte

Bibliographie

Titel
Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) 
Amtliche Abkürzung
LBO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
2133-1

Sind Bauprodukte entgegen § 21 mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet, so kann die Baurechtsbehörde die Verwendung dieser Bauprodukte untersagen und deren Kennzeichnung entwerten oder beseitigen lassen.