§ 48 GO - Ehrenamtlich verwaltete Gemeinden

Bibliographie

Titel
Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO)
Amtliche Abkürzung
GO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
2020-3

Gemeinden werden ehrenamtlich verwaltet, wenn sie amtsangehörig sind oder weniger als 2.000 Einwohnerinnen und Einwohner haben. Ehrenamtliche Bürgermeisterin oder ehrenamtlicher Bürgermeister ist für die Dauer der Wahlzeit die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung.