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§ 131c WiPrO - Delegationsermächtigung

Bibliographie

Titel
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung)
Redaktionelle Abkürzung
WiPrO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
702-1

Auf die Bestellung der Personen, die die Prüfung nach § 131a bestanden haben, finden der Dritte und Achte Abschnitt des Zweiten Teils entsprechende Anwendung.