§ 131c WiPrO - Delegationsermächtigung
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung)
- Redaktionelle Abkürzung
- WiPrO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 702-1
Auf die Bestellung der Personen, die die Prüfung nach § 131a bestanden haben, finden der Dritte und Achte Abschnitt des Zweiten Teils entsprechende Anwendung.