Gesetz zur Regelung des Vollzuges der Untersuchungshaft in Nordrhein-Westfalen
(Untersuchungshaftvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen - UVollzG NRW)

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Regelung des Vollzuges der Untersuchungshaft in Nordrhein-Westfalen (Untersuchungshaftvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen - UVollzG NRW)
Amtliche Abkürzung
UVollzG NRW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
46

46

Vom 27. Oktober 2009 (GV. NRW. S. 540) (1)

Geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 14. Juni 2016 (GV. NRW. S. 310, 642)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Grundsätze
Stellung der Untersuchungsgefangenen1
Gestaltung des Vollzuges2
Trennung des Vollzuges3
Zuständigkeit4
Mitwirkung der Anstalt5
Abschnitt 2
Vollzugsverlauf
Aufnahme in die Anstalt6
Verlegung, Überstellung7
Unterbrechung der Untersuchungshaft8
Beendigung der Untersuchungshaft9
Abschnitt 3
Gestaltung des Lebens in der Anstalt
Unterbringung10
Beschäftigung, Bildungsmaßnahmen, Taschengeld11
Freizeit12
Persönlicher Bereich13
Anstaltsverpflegung14
Abschnitt 4
Religionsausübung
Seelsorge15
Religiöse Veranstaltungen16
Weltanschauungsgemeinschaften17
Abschnitt 5
Verkehr mit der Außenwelt
Recht auf Besuch18
Überwachung von Besuchen19
Schriftwechsel20
Telefongespräche21
Verkehr mit Verteidigerinnen und Verteidigern sowie dem ambulanten Sozialen Dienst22
Pakete23
Abschnitt 6
Gesundheitliche und soziale Betreuung
Gesundheitsfürsorge24
Krankenbehandlung25
Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft, Geburtsanzeige26
Benachrichtigung bei Erkrankung oder Todesfall27
Zwangsmaßnahmen auf dem Gebiet der Gesundheitsfürsorge28
Soziale Hilfe29
Täter-Opfer-Ausgleich30
Abschnitt 7
Sicherheit und Ordnung
Verhaltensvorschriften31
Durchsuchung32
Maßnahmen zur Feststellung von Suchtmittelkonsum33
Einsatz von Videotechnik34
Erkennungsdienstliche Maßnahmen35
Abschnitt 8
Unmittelbarer Zwang
Begriffsbestimmungen36
Allgemeine Voraussetzungen37
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit38
Androhung39
Allgemeine Vorschriften für den Schusswaffengebrauch40
Besondere Vorschriften für den Schusswaffengebrauch41
Abschnitt 9
Besondere Maßnahmen
Besondere Sicherungsmaßnahmen42
Anordnungsbefugnis besonderer Sicherungsmaßnahmen43
Überwachung durch den ärztlichen und psychologischen Dienst44
Disziplinarmaßnahmen45
Verfahren46
Vollzug der Disziplinarmaßnahmen47
Abschnitt 10
Vorschriften für junge Untersuchungsgefangene
Anwendungsbereich48
Gestaltung des Vollzuges49
Trennung des Vollzuges50
Betreuung51
Verkehr mit der Außenwelt52
Ergänzende Anwendung des Jugendstrafvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen53
Abschnitt 11
Beschwerderecht
Beschwerderecht54
Abschnitt 12
Vollzugsbehörden und Beiräte
Anstaltsleitung55
Vollzugsbedienstete56
Seelsorge57
Medizinische Versorgung58
Beiräte59
Vollstreckungsplan60
Festsetzung der Belegungsfähigkeit61
Verbot der Überbelegung62
Hausordnung63
Aufsichtsbehörde64
Abschnitt 13
Datenschutz
Datenerhebung65
Verarbeitung66
Zentrale Datei, Einrichtung automatisierter Übermittlungs- und Abrufverfahren67
Zweckbindung68
Schutz besonderer Daten69
Schutz der Daten in Akten und Dateien70
Berichtigung, Löschung, Sperrung71
Auskunft an Betroffene, Akteneinsicht72
Übermittlung personenbezogener Informationen für wissenschaftliche Zwecke73
Abschnitt 14
Sonstige Vorschriften
Kriminologische Forschung74
Einbehaltung von Beitragsteilen75
Entsprechende Anwendung76
Einschränkung von Grundrechten77
Übergangsvorschrift78
Inkrafttreten, Berichtspflicht79

(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Regelung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zur Verbesserung der Sicherheit in Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen vom 27. Oktober 2009 (GV. NRW. S. 540).